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Undichtes Ventil

 
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 06:45    Titel: Undichtes Ventil Antworten mit Zitat

In einer Mietwohnung ist ein Wasserschaden entstanden, da ein Eckventil (zum Wasserabdrehen) unter Spüle undicht ist und einige Zeit unbemerkt getropft hat. Der darunter liegende Kücheneinbauschrank ist aufgequollen und auch der Boden hat sich unter den Schränken verfärbt.. wer ist hierfür verantwortlich? Der Mieter oder der Vermieter?
Vielen Dank
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

- für den Schaden der Mieter der wochenlang nichts gemerkt hat
- für die Reparatur -> siehe Mietvertrag
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also sind Anschlüsse und Leitungen in einer Wohnung Mietersache? Sorry, aber dieses Ventil befindet sich an der Wand unter der Spüle, ganz hinten in einem Einbauschrank und davor ist ein eingebauter Mülleimer angebracht - und dass man das eben erst bemerkt, wenn man bei guten Lichtverhältnissen und ohne ein geschultes Auge zu haben, die Küchenschränke wischt, ist doch nachvollziehbar... man geht ja nicht ständig seine Wohnung nach evtl. Defekten ab...
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also sind Anschlüsse und Leitungen in einer Wohnung Mietersache? Sorry, aber dieses Ventil befindet sich an der Wand unter der Spüle, ganz hinten in einem Einbauschrank und davor ist ein eingebauter Mülleimer angebracht - und dass man das eben erst bemerkt, wenn man bei guten Lichtverhältnissen und ohne ein geschultes Auge zu haben, die Küchenschränke wischt, ist doch nachvollziehbar... man geht ja nicht ständig seine Wohnung nach evtl. Defekten ab...
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Alles was kaputtgehen kann ist natürlich nicht Mietersache.

Passt die Antwort besser ?

Mannmannmann.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

hä?

grundsätzlich hat der vermieter die whg. in vertragsgemäßen zustand zu halten. treten schäden an der mietsache ein, die der mieter nicht zu vertreten hat, so muß der vermieter die schäden auf seine kosten beseitigen.

es sei denn, im mietvertrag sind kleinreparaturen mit einem bestimmten betrag auf den mieter abgewälzt und die reparatur des ventiles liegt innerhalb dieser regelung.

die schäden am küchenschrank kann der mieter nur über seine eigene hausratversicherung abwickeln (sofern vorhanden...). der vermieter ist hierfür nicht verantwortlich.
_________________
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einbauküche ist mitgemietet und somit nicht Eigentum des Mieters, d.h. ich denke nicht, dass dann die Hausratversicherung des Mieters hierfür aufkommen wird... oder?
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn das Ventil wie üblich ganz weit hinten ist sodaß der Schaden vom Mieter lange Zeit nicht bemerkt wurde, werden wohl auch die aufgequollenen Stellen des Schrankes und die verfärbten Stellen des Fußbodens an einer nicht einsehbaren Stelle sein.

D.h. der Vermieter lässt das Eckventil austauschen ggf. wenn es eine Kleinreperaturklausel gibt auf Kosten des Mieters und das wars. Die geringen Schäden an Schrank und Boden dürften keinerlei Ansprüche des Mieters auslösen. Wenn alles ausgetrocknet ist wird sich der Schaden auf natürliche Weise sicherlich auch wieder verringern.
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals ich... also der Einbauschrank ist innen an den Seiten etwas aufgequollen (die Küche ist allerdings schon über 30 Jahre alt und sowieso nicht mehr das Schönste, deshalb fällt das wirklich nur nach genauerer Betrachtung auf) und der Boden ist unter den Einbauschränken minimal dunkler verfärbt und das kommt ca. 1 cm unter den Schränken hervor - was eben auch für Schatten der Schubladen darüber gehalten werden kann..

Grundsätzlich geht es ja auch nicht um Ansprüche des MIETERS, sondern um Ansprüche des VERMIETERS gegenüber dem Mieter, obwohl dieser meines Erachtens mit einem defekten "Hausanschluss" nichts zu tun hat...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage entscheidet sich also daran ob der Mieter hätte erkennen können das das Ventil undicht ist. Wenn dies so zutrifft dann muss der Mieter den entstandenen Schaden ersetzen. Trifft es nicht zu muss der Mieter vermutlich auch nichts ersetzen. Im Zweifel muss ein Gericht diese Entscheidung fällen.
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir hier natürlich auch keine Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter vorstellen.
Diese könnten wohl nur entstehen wenn der Mieter selbst unsachgemäß an der Wasserinstallation gebastelt hat oder einen offensichtlichen Schaden nicht gemeldet hat
und der Schaden sich dadurch vergrößert hat.
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