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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 19.09.05, 06:45 Titel: Undichtes Ventil |
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In einer Mietwohnung ist ein Wasserschaden entstanden, da ein Eckventil (zum Wasserabdrehen) unter Spüle undicht ist und einige Zeit unbemerkt getropft hat. Der darunter liegende Kücheneinbauschrank ist aufgequollen und auch der Boden hat sich unter den Schränken verfärbt.. wer ist hierfür verantwortlich? Der Mieter oder der Vermieter?
Vielen Dank |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 19.09.05, 07:40 Titel: |
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- für den Schaden der Mieter der wochenlang nichts gemerkt hat
- für die Reparatur -> siehe Mietvertrag |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 19.09.05, 08:18 Titel: |
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Also sind Anschlüsse und Leitungen in einer Wohnung Mietersache? Sorry, aber dieses Ventil befindet sich an der Wand unter der Spüle, ganz hinten in einem Einbauschrank und davor ist ein eingebauter Mülleimer angebracht - und dass man das eben erst bemerkt, wenn man bei guten Lichtverhältnissen und ohne ein geschultes Auge zu haben, die Küchenschränke wischt, ist doch nachvollziehbar... man geht ja nicht ständig seine Wohnung nach evtl. Defekten ab... |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 19.09.05, 08:18 Titel: |
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Also sind Anschlüsse und Leitungen in einer Wohnung Mietersache? Sorry, aber dieses Ventil befindet sich an der Wand unter der Spüle, ganz hinten in einem Einbauschrank und davor ist ein eingebauter Mülleimer angebracht - und dass man das eben erst bemerkt, wenn man bei guten Lichtverhältnissen und ohne ein geschultes Auge zu haben, die Küchenschränke wischt, ist doch nachvollziehbar... man geht ja nicht ständig seine Wohnung nach evtl. Defekten ab... |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 19.09.05, 08:27 Titel: |
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Alles was kaputtgehen kann ist natürlich nicht Mietersache.
Passt die Antwort besser ?
Mannmannmann.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.09.05, 08:50 Titel: |
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hä?
grundsätzlich hat der vermieter die whg. in vertragsgemäßen zustand zu halten. treten schäden an der mietsache ein, die der mieter nicht zu vertreten hat, so muß der vermieter die schäden auf seine kosten beseitigen.
es sei denn, im mietvertrag sind kleinreparaturen mit einem bestimmten betrag auf den mieter abgewälzt und die reparatur des ventiles liegt innerhalb dieser regelung.
die schäden am küchenschrank kann der mieter nur über seine eigene hausratversicherung abwickeln (sofern vorhanden...). der vermieter ist hierfür nicht verantwortlich. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 19.09.05, 08:57 Titel: |
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Die Einbauküche ist mitgemietet und somit nicht Eigentum des Mieters, d.h. ich denke nicht, dass dann die Hausratversicherung des Mieters hierfür aufkommen wird... oder? |
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wherrmann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 279
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Verfasst am: 19.09.05, 12:30 Titel: |
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Na wenn das Ventil wie üblich ganz weit hinten ist sodaß der Schaden vom Mieter lange Zeit nicht bemerkt wurde, werden wohl auch die aufgequollenen Stellen des Schrankes und die verfärbten Stellen des Fußbodens an einer nicht einsehbaren Stelle sein.
D.h. der Vermieter lässt das Eckventil austauschen ggf. wenn es eine Kleinreperaturklausel gibt auf Kosten des Mieters und das wars. Die geringen Schäden an Schrank und Boden dürften keinerlei Ansprüche des Mieters auslösen. Wenn alles ausgetrocknet ist wird sich der Schaden auf natürliche Weise sicherlich auch wieder verringern. |
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Viviane FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 120
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Verfasst am: 19.09.05, 14:36 Titel: |
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Nochmals ich... also der Einbauschrank ist innen an den Seiten etwas aufgequollen (die Küche ist allerdings schon über 30 Jahre alt und sowieso nicht mehr das Schönste, deshalb fällt das wirklich nur nach genauerer Betrachtung auf) und der Boden ist unter den Einbauschränken minimal dunkler verfärbt und das kommt ca. 1 cm unter den Schränken hervor - was eben auch für Schatten der Schubladen darüber gehalten werden kann..
Grundsätzlich geht es ja auch nicht um Ansprüche des MIETERS, sondern um Ansprüche des VERMIETERS gegenüber dem Mieter, obwohl dieser meines Erachtens mit einem defekten "Hausanschluss" nichts zu tun hat... |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 19.09.05, 14:52 Titel: |
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Die Frage entscheidet sich also daran ob der Mieter hätte erkennen können das das Ventil undicht ist. Wenn dies so zutrifft dann muss der Mieter den entstandenen Schaden ersetzen. Trifft es nicht zu muss der Mieter vermutlich auch nichts ersetzen. Im Zweifel muss ein Gericht diese Entscheidung fällen. |
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wherrmann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 279
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Verfasst am: 19.09.05, 14:53 Titel: |
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Ich kann mir hier natürlich auch keine Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter vorstellen.
Diese könnten wohl nur entstehen wenn der Mieter selbst unsachgemäß an der Wasserinstallation gebastelt hat oder einen offensichtlichen Schaden nicht gemeldet hat
und der Schaden sich dadurch vergrößert hat. |
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