Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Studium und Selbstaendigkeit!?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Studium und Selbstaendigkeit!?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Thara
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 10:04    Titel: Studium und Selbstaendigkeit!? Antworten mit Zitat

Hallo,

Bitte um Hilfe bei folgendem Thema - ich habe mich von meinem derzeitigen Arbeitsverhaeltnis geloesst, um ein Studium an der FH zu beginnen (Maerz 2006) - mit elternunabhaengigen Bafoeg gefoerdert . Mein vorheriger Arbeitgeber hat mir nun angeboten als Agent zu arbeiten, die Bezahlung wuerde per Leistung berechnet. (monatlich zw 500-2000 EUR od mehr)

Nun ist meine Frage - muss ich mich hierzu im Rahmen einer Ich AG selbstaendig machen? Oder gibt es andere Moeglichkeiten? Wie muesste ich diesen Verdienst versteuern? Und ist ein Studium mit Bafeogfoerderung noch moeglich?

Danke fuer jede Hilfe!!!
Thara
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also niemand muss eine Ich-AG gründen. Das ist ja eher ein Angebot der Arbeitsagentur für Arbeitslose. Evtl. könnte dies für Sie aber eine finanzielle Hilfe sein. Vorher müssten Sie aber offiziell arbeitslos gemeldet sein. Die A-Agentur kann Sie diesbezüglich beraten.

Da nicht genau klar ist, wie diese Agententätigkeit aussehen soll, kann man hier dazu auch nichts genaues sagen. Grdsl. kann man aber einfach selbstständig tätig sein. Dies sollte man lediglich vorher dem Finanzamt mitteilen und evtl ein entsprechendes Gewerbe anmelden, dies kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an. Hierzu gibt das Finanzamt aber sicherlich Auskunft.

Versteuert wird die Tätigkeit mittels der Einkommenssteurerklärung. Diese unterscheidet sich aber nicht besonders von der Ihnen vermutlich bereits bekannten Lohnsteuererklärung.

Ob Sie trotz des Einkommens noch BaföG erhalten können, kann so nicht beurteilt werden. Vermutlich ist in den Regeln zur BaföG-Förderung eine Einkommensgrenze enthalten, die nicht überschritten werden darf. Die sollten Sie dann peinlich genau beachten und Ihre Agententätigkeit dementsprechend einschränken.

Gruß
mc
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.