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Hallo,
ein Einzelunternehmer ist im Bau und Baunebengewerbe selbständig und hat sich auf eine Ausschreibung beworben.
Der Auftraggeber ist eine Ltd.
Desweiteren hat der Geschäftsführer noch eine weitere GmbH und eine Beteiligung an einer e.K. (was immer das sein mag).
Nun meine Frage: Was kann der AN tun um mit so wenig Risiko wie möglich in dieses Geschäft zu gehen? (Ausser es natürlich bleiben zu lassen )
Gibt es irgend eine Art von Absicherung gegenüber einer Ltd.?
(Ein Werksvertrag nach VOB ist ja auch immer - genau wie die VOB - Auslegungssache)
Sicherlich ist Ltd. nicht gleich Ltd. aber die Möglichkeiten einer Ltd. sind doch sehr verlockend, zumal es im Baugewerbe ein bischen rücksichtsloser einhergeht als z.B. im Handel.
Vielleicht weis jemand Lösung zu diesem Konstrukt.
Ltd. = britische "GmbH" mit teilweise sehr geringem Kapital (ab 100,- Pfund)
e.K. = im Handelsregister eingetragener Kaufmann
Risikominimierung in diesem Fall = ganz oder teilweise Vorauskasse
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ein Einzelunternehmer ist im Bau und Baunebengewerbe selbständig und hat sich auf eine Ausschreibung beworben.
Der Auftraggeber ist eine Ltd.
Desweiteren hat der Geschäftsführer noch eine weitere GmbH und eine Beteiligung an einer e.K. (was immer das sein mag).
Nun meine Frage: Was kann der AN tun um mit so wenig Risiko wie möglich in dieses Geschäft zu gehen? (Ausser es natürlich bleiben zu lassen )
Gibt es irgend eine Art von Absicherung gegenüber einer Ltd.?
(Ein Werksvertrag nach VOB ist ja auch immer - genau wie die VOB - Auslegungssache)
Sicherlich ist Ltd. nicht gleich Ltd. aber die Möglichkeiten einer Ltd. sind doch sehr verlockend, zumal es im Baugewerbe ein bischen rücksichtsloser einhergeht als z.B. im Handel.
Vielleicht weis jemand Lösung zu diesem Konstrukt.
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