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Mieterhöhungverlangen unter Berufung auf Mietspiegel

 
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fmp
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 18:35    Titel: Mieterhöhungverlangen unter Berufung auf Mietspiegel Antworten mit Zitat

Frage Hallo, meine Vermieterin (GmbH aufgekauft durch Bank) möchte die Miete erhöhen (§ 558 BGB). Hierzu hat sie einen Auszug aus dem Mietspiegel (FFM Stand: 2004) aufgeführt. Ihre Berechnungsmethode, für die Kaltmiete pro m2, erfolgt - interpoliert - in m2-Schritten (40,00 - 40,99m2, 41,00-41,99m2 etc.)!. Der Mietspiegel der Stadt FFM verfolgt eine andere Methode (40,00 - 45,00m2). Danach wird der genaue Wert ermittelt.
Bei Anwendung des städtischen Methode komme ich auf 10 Cent (m2/Kaltmiete) weniger.
Meine Frage: Welche Berechnungsmethode ist zulässig? Insbesondere unter dem Aspekt, dass sich die Vermieterin auf den Mietspiegel bezieht, aber eine andere Berechnugsmethode anwendet!
Danke für die Hilfe
Marcus
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mir gerade mal euren Mietspiegel angesehen. Interessant das offenbar jede Stadt den Mietspiegel gestaltet wie sie will. In jeder Stadt ist dann wohl eine hochbezahlte Expertenkommission zunächst mal den Aufbau des Mietspiegels zu erarbeiten.
So hat dann auch jede Stadt eine andere und nicht vergleichbare Rechtssprechung.
Unser Mietspiegel sieht ganz anders aus und der Umgang damit erscheint einfacher.
In Frankfurt wollte man wohl alles ganz genau machen.
Ich wage einfach mal zu bezweifeln ob es Sinn macht zwischen der Grundmiete einer Wohnung mit 62 und 64 qm zu unterscheiden.
Diese ganzen Mietspiegel sind in meinen Augen teurer Murks aber das nur nebenbei.

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Im Mietspiegel ist als Beispiel nur die Berechnung von ganzen qm als Zwischengrößen dargestellt.
Wenn nun Dein Vermieter die errechneten Zwischenwerte gleich wie von Dir geschildert auflistet, dürfte das eigentlich keinen Unterschied machen.

Man könnte dann nur noch streiten ob man ab ..,5 qm aufrunden muß.
Oder hast Du die Wohnunggröße sogar auf 2 Stellen hinter dem Komma umgerechnet ?
Davon steht im Mietspiegel nichts. Wie die Rechtsprechung dazu in Frankfurt ist wird Dir wohl nur ein Anwalt oder der Mieterverein in Frankfurt sagen können.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das einen Unterschied von 10 Cent / qm ausmachen soll.
Wurde die Miete denn überhaupt genau bis zur Vergleichsmiete erhöht ?
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fmp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Ja, sowohl meine Vermieterin als auch ich haben mit zwei Nackommastellen gerechnet(44,83) und die Miete wurde dann genau bis zur Vergleichsmiete (Berechnung Verm.) erhöht (max. zulässig: 24,06). Nach meiner Berechnung komme ich auf eine max. zulässige Erhöhung von 19,58 Euro. Sind zwar "nur" 5 Euro/mtl. aber immerhin.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Habe mir gerade mal euren Mietspiegel angesehen. Interessant das offenbar jede Stadt den Mietspiegel gestaltet wie sie will. In jeder Stadt ist dann wohl eine hochbezahlte Expertenkommission zunächst mal den Aufbau des Mietspiegels zu erarbeiten.
So hat dann auch jede Stadt eine andere und nicht vergleichbare Rechtssprechung.
Unser Mietspiegel sieht ganz anders aus und der Umgang damit erscheint einfacher.

Des Rätsels Lösung besteht darin, dass die "Expertenkomission" nicht irgendwelche Regeln AUFSTELLT, sonder die im jeweiligen Markt wirksamen FESTSTELLT.
Wenn in der einen Stadt b.B. Teppichboden die Miete beeinflußt, es in einer anderen Stadt aber wurst ist, dafür dort ein zweites Klo eine höhere Miete bewirkt, dann wird dies zu unterschiedlichen Mietspiegeln führen.
Der MietSPIEGEL spiegelt eben nur, wofür die Menschen in unterschiedlichen Städten bereit sind, Geld auszugeben oder eben nicht.
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