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Gartennutzung/-erstellung ohne Genehmigung

 
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Achilles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 18:41    Titel: Gartennutzung/-erstellung ohne Genehmigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
angenommen mal folgender Fall:
Ein Mieter eines 8-Familien Mietshauses hat sich eine kleine Grünfläche zu seinem kleinen Garten umgebaut. Komplett eingezäunt mit Pavillon etc. Er nutzt dafür Strom/Wasser aus dem Kellerbereich, hat dort ebenfalls ein paar Veränderungen vorgenommen (Strom/Wasserkabelverlegung/Gartengeräte) und nutzt im Keller 3 abgeschlossene Räume obwohl sonst jede Partei nur einen Raum hat.

Welche Möglichkeiten gibt es den Vermieter (Mittelständische Gesellschaft) dazu zubewegen, dass dem Mieter die Gartennutzung verboten wird und er die Wiesenfläche wieder leerräumen muss?

Ich denke nicht dass er Miete dafür zählt, oder dass es vom Vermieter wirklich genehmigt wurde. Denn wir wurden z.B. nicht danach gefragt, im Mietvertrag steht nichts von einer evtl. Gartennutzung.

Weiterhin hat der Mieter noch den Aussenzugang der Kellertreppen lackiert (!), dadurch besteht bei Nässe enorme Unfallgefahr. Tagsüber steht teils für 8 Stunden die Kelleraussentür offen, teils unbewacht.

Danke für ein paar Tips im Voraus. Interessant wäre wie man den Vermieter dazu bringen kann, die Gartennutzung zu untersagen.
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da spricht wohl wieder der blanke Neid.
Wem der Vermieter was überlässt ist Sache des Vermieters da braucht er die Mieter nicht fragen solange er die Sache nicht vorher anderen zur Mitbenutzung vermietet hat.
Aber das ist wohl nicht der Fall wenn in deinem Mietvertrag nichts von Gartennutzung steht.

Der Gartennutzer darf allerdings natürlich nicht alleine den Hausstrom nutzen.
Natürlich darf er auch keine Unfallgefahren für andere schaffen.
Aber das wichtigste scheint ja hier zu sein dem anderen Mieter seinen Garten zu nehmen.

Schonmal daran gedacht was wäre wenn der Mieter die Grünfläche nicht pflegen
würde ?
Es müßte ein Gärtnerdienst beauftragt werden der die Grünfläche von Zeit zu Zeit pflegt
und die Kosten würden allen Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden.
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Achilles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat nichts mit Neid oder ähnlichem zu tun.
Du kennst Die genaue Geschichte nicht, daher lass doch einfach die Vermutung.
Einen Gartendienst gibt es schon längst für andere angrenzende Grasflächen.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 07:28    Titel: Re: Gartennutzung/-erstellung ohne Genehmigung Antworten mit Zitat

Achilles hat folgendes geschrieben::
Ich denke nicht dass er Miete dafür zählt, oder dass es vom Vermieter wirklich genehmigt wurde. Denn wir wurden z.B. nicht danach gefragt, im Mietvertrag steht nichts von einer evtl. Gartennutzung.


Die Antwort steht doch in Deiner Aussage:

1. Der Eigentümer/Vermieter braucht in Deutschland noch nicht die Zustimmung weiterer Mieter um über sein Eigentum zu verfügen Mit den Augen rollen

2. Du hast lt. Mietvertrag keinen Anspruch auf den Garten - also hast Du zu dem Thema auch nix zu melden.

3. Wenn Du Angst hast, das jemand unberechtigt das Eigentum des Vermieters benutzt, dann teile Deinen Verdacht dem Vermieter mit und zeige ihm damit was für ein guter Blockwa... äh Mieter Du bist. Winken
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