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Verfasst am: 19.09.05, 19:49 Titel: Rückgaberecht von "mangelhafter" Ware
Hallo also erstmal vorneweg hoffe ich das ich in diesem Forum richtig bin und das mir schnell ein paar Leute helfen können.
Fall 1:
Ich arbeite in einem Großhandelsbetrieb der Autoteile verkauft und heute war eine Frau bei uns die von ihrem Rückgaberecht gebrauch machen wollte. Sie hat eine Stoßstange bei uns gekauft die ein Kollege von mir rausgesucht und auch mündl. bestätigt hat das die Ware auf das Auto passt. Das Problem bei der Sache ist allerdings das die Kundin das Teil hat lackieren lassen hat bevor sie merkte das diese doch nicht nicht passt. Daraufhin entgegneten wir das wir dieses Teil leider nicht mehr zurücknehmen können da es bereits lackiert wurde. Die Kunde meinte das sie im Recht wäre da man ihr zugesichert hat, dass das Teil passt und auf dem Kassenbeleg auch nichts davon vermerkt ist das man die Stoßstange erst anpassen muss. Mein Kollege beharrte allerdings darauf das er die Stoßstange in lackiertem Zustan nicht zurücknehmen kann.
Also meine erste Frage wer ist hier im recht?
Dazu kommt noch das die Kundin daraufhin unsere AGB's ansehen wollte, allerdings gehe ich davon das mein Chef gar keine hat oder wie auch immer, die Kundin will diese allerdings unbedingt sehen. Wie sieht hier die Rechtslage aus und hat vll irgendjemand einen Tipp, wie ich dieses mit den AGB's machen könnte.
Fall 2:
Ein ähnlicher Fall allerdings ging es dieses mal um eine Garantiesache.
Der Kunde hat bei uns innerhalb seiner 24 Monatigen garantiefrist einen Auspuff gekauft
dieser ist allerdings jetzt innerhalb des Garantiezeitraums kaputt gegangen. Der Kunde bestand darauf den neuen Auspuff als kostenlosen Ersatz zu erhalten, woraufhin ich entgegnete das er den neuen Auspuff erst einmal bezahlen müsse, da wir den kaputten zum Hersteller einschicken und dieser ihn üperprüft, ob es nicht vll ein Einbaufehler der Werkstatt gewesen sein könnte oder ob es tatsächlich ein Materialfehler war.
Wie ist hier erstmal die Rechtslage?
Wie im ersten Fall bestand auch dieser Kunde nun darauf das in unserem AGB oder Vertragsbedingungen schriftlich nachzulesen, aber wie schon gesagt konnte ich ihm nichts geben ;-(.
Also wie ist hier die Rechtslage muss ich dem Kunden diese Bedingungen schriftlich zeigen oder muss vll schon vor dem Kauf darauf hingewiesen werden wie das mit der Garantieabwicklung gemacht wird.
Ich hoffe um schnelle und fundierte Antworten, am besten mit Ausschnit des jeweiligen Gesetzestextes. Sollte allerdings noch heute sein, da die Kunden morgen wiederkommen.
Also ich danke schon mal im Vorraus für die Antworten.
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