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Verfasst am: 20.09.05, 02:52 Titel: Wiederspruch gegen mündliche Prüfung
Hallo @ All.
folgender Fall:
Person A ist mir 8 weiteren Personen bei einer mündlichen Prüfung.
Die Gesamten neun Personen sind in 4 Gruppen aufgetelt, die jeweils 20 Minuten geprüft werden.Nach dem Gruppe Zwei geprüft wurde, erzählt diese den wartenden Mitgliedern der Gruppe Vier was bei Ihr gefragt wurde. Sie erzählt den Inhalt sehr genau, inklusive der Lösung.
Als Gruppe Vier dann an der Reihe ist, erhält diese die gleichen Fragen wie Gruppe Zwei und kann diese somit perfekt beantworten.
Wie stehen die Chancen der Gruppe Zwei die Prüfung anzufechen sprich Widerspruch einzulegen. Oder evtl. sogar zu erreichen, dass die Noten angeglichen werden.
Stellt diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen allgemeines Hochschulrecht dar, oder gegen Art 3 GG - Gleichheitsgrundsatz?
Ja, hier kann die Prüfungsgleichheit beeinträchtigt worden sein. Es klingt nach einem gravierenden Patzer.
Ganz sicher ist dies allerdings nicht - so könnte theoretisch ein Prüfungskonzept vorliegen, für das derartige Wissenweitergabe irrlevant wäre. Wäre die mündliche Prüfung z.B. ein standardisierter Wissenstest bei dem immer das gleich abgefragt wird, so wäre dies zulässig (und auch Variationen hiervon) Nur ist gerade solches bei mündl. Prüfungen selten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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