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Modernisierung oder Instandsetzung?

 
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Mirilu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 09:54    Titel: Modernisierung oder Instandsetzung? Antworten mit Zitat

Sind die komplette Erneuerung des Bades durch den Vermieter A (inkl. Verlegung von neuen Leitungen für Heizung und Wasser, komplett neue Inneneinrichtung, einfach alles) sowie die baulichen Maßnahmen, um die Elektroanlage einer Wohnung auf den neusten Stand zu bringen (Versicherungskasten etc.), als Instandsetzung oder Modernisierung der Wohnung des Mieters B zu werten? Das Haus wurde in den 60ern gebaut und war auch auf jenem Stand; Es gab schon öfter Probleme mit verstopften Leitungen. Außerdem waren sehr wenig Steckdosen vorhanden. Der gesamte Umbau soll über 9000 Euro kosten. Muss Mieter B diese Kosten nun komplett mittragen?

Vielen Dank für die Antwort. Liebe Grüße.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dann wird B mit 11% der Kosten pro Jahr belastet. Es klingt nach einer Modernisierung, kann aber auch teilweise Instandsetzung sein. Dies müsste im Einzelfall vor Ort geklärt werden.
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 14:14    Titel: Re: Modernisierung oder Instandsetzung? Antworten mit Zitat

Mirilu hat folgendes geschrieben::
Sind die komplette Erneuerung des Bades durch den Vermieter A (inkl. Verlegung von neuen Leitungen für Heizung und Wasser, komplett neue Inneneinrichtung, einfach alles) sowie die baulichen Maßnahmen, um die Elektroanlage einer Wohnung auf den neusten Stand zu bringen (Versicherungskasten etc.), als Instandsetzung oder Modernisierung der Wohnung des Mieters B zu werten?


hierbei dürfte es sich um gemischte aufwendungen für sowohl instandsetzung (= erhaltung eines bestimmten zustands) und modernisierung (= verbesserung des bestehenden zustandes nach instandsetzungsmaßnahmen) handeln. umlagefähig ist nur der modernisierungsanteil, und dieser gekappt auf 11% im jahr.

problematisch daran ist regelmäßig, dass kein vermieter es je hinbekommt, bei solch verbundenen maßnahmen die jeweiligen anteile korrekt zu berechnen (wie auch). daher ist die rechtsprechung zu sog. prozentualen ansätzen unübersehbar (geht, geht nicht, geht wenn begründet und nachvollziehbar, geht bis pauschal 50%, etc.).

gruß
obehre
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Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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