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Überbrückungsgeld auch bei Einstieg in eine bestehende Firma

 
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cosma2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:31    Titel: Überbrückungsgeld auch bei Einstieg in eine bestehende Firma Antworten mit Zitat

A + B möchten sich selbstständig machen. A hat dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt getan. B möchte nun in dieses Geschäft mit einsteigen und daraus eine OHG gründen (gemeinsam mit A). B ist in einem Arbeitsverhältnis und hat vor zu kündigen und desweiteren in die Firma zu investieren und das Überbrückungsgeld einzubringen.

Bekommt B in diesem Fall das Überbrückungsgeld? Wie könnte man vorgehen, falls B dieses nicht bekommt, um das Geld nicht zu verlieren?
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