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Verfasst am: 20.09.05, 11:31 Titel: Überbrückungsgeld auch bei Einstieg in eine bestehende Firma
A + B möchten sich selbstständig machen. A hat dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt getan. B möchte nun in dieses Geschäft mit einsteigen und daraus eine OHG gründen (gemeinsam mit A). B ist in einem Arbeitsverhältnis und hat vor zu kündigen und desweiteren in die Firma zu investieren und das Überbrückungsgeld einzubringen.
Bekommt B in diesem Fall das Überbrückungsgeld? Wie könnte man vorgehen, falls B dieses nicht bekommt, um das Geld nicht zu verlieren?
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