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recht.de :: Thema anzeigen - Werbeschriftzug auf Foto - Rufschädigung bei Negativbericht?
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Werbeschriftzug auf Foto - Rufschädigung bei Negativbericht?

 
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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:59    Titel: Werbeschriftzug auf Foto - Rufschädigung bei Negativbericht? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

FALL: die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Baufirma nachdem bei einer Zollkontrolle im August Schwarzatrbeiter gefunden wurden. Bei der Baustelle handelt es sich um ein Berufsschulzentrum, also eine Auftrag der öffentlichen Hand.

SITUATION: Für die Tageszeitung soll - im Rahmen der Berichterstattung über diesen Vorfall - ein Foto der Baustelle gemacht werden. Wie üblich steht an jedem Bagger, jeder Hütte und dem Kran fett der Firmenname des Generalunternehmers.

PROBLEM: die Staatsanwaltschaft ermittelt (laut Pressemeldung) ja nur. D.h.es gibt noch keine Verurteilung. Daß die Staatsanwaltschaft gegen den Bauunternehmer eines öffentlichen Auftrags wegen Schwarzarbeit ermittelt, ist zweifelsfrei von "öffentlichem Interesse". Das würde auch eine Bildbereichterstattung zulassen. Andererseits, scheitert die Klage der Staatsanwaltschaft könnte mich der Bauunternehmer wg Rufschädigung verklagen.

FRAGE: Muss ich die Firmenschriftzüge im Foto schwärzen, da ja noch nichts bewiesen ist? Oder gilt (wie z.B. bei Verkehrsunfällen) "Wer seinen Namen fett präsentiert, muss damit leben, wenn dieser auch fett im Blatt erscheint."

Vielen Dank.
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"Allen ist das Denken erlaubt - vielen bleibt es erspart." Curt Goetz
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 15:34    Titel: Re: Werbeschriftzug auf Foto - Rufschädigung bei Negativberi Antworten mit Zitat

riele hat folgendes geschrieben::
Andererseits, scheitert die Klage der Staatsanwaltschaft könnte mich der Bauunternehmer wg Rufschädigung verklagen.


Aber nicht zwangsläufig erfolgreich. Solange nicht mehr als die Wahrheit berichtet wird ("Gegen Firma X wird wegen Y ermittelt"), kann ein Unternehmen dagegen in der Regel gar nichts machen. Man darf natürlich nicht so weit gehen, eine Vorverurteilung vorzunehmen (wie dies von manchen großen Organen der Yellow Press gerne getan wird, vgl. Bild-Zeitung im Fall Türck).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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riele
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Solange nicht mehr als die Wahrheit berichtet wird


Hmm. Einerseits...

Andererseits: Prinzipiell gilt ja für Fotos in etwa das gleiche Recht wie für den Text. Beim Text darf der Name eines Beschuldigten ja während des Porzessverlaufs ja auch nicht veröffentlicht werden.*) Das würde eben dafür sprechen, daß auch der Name nicht bildlich dargestellt werden darf. Selbst nach einem verlorenen Prozess darf der volle Name eines Verurteilten nur in Ausnahmefällen publiziert werden.



*)Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte -> Türk
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