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Abrechnung Betriebskosten / Nebenkosten

 
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samtpfote
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 14:05    Titel: Abrechnung Betriebskosten / Nebenkosten Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ich habe ein paar Fragen zu Positionen in den Abrechnungen:

1. Gartenarbeiten werden ducrh Hauswartfrau erledigt - aber einzeln abgerechnet.

2. Es gibt nur eine Hauswartfrau. jedoch tauchen in der Abrechnung 2 Positionen auf (mit demselben Namen)

3. Gehe ich recht in der Annahme dass Aufzugsreparaturen nicht auf den Mieter umlegbar sind, sondern nur die Kosten für den Wartungsvertrag?

4. Heizkosten sind im Vergleich zum letzten Jahr 4x so hoch, jedoch wird sogar ein geringerer Verbrauch an Einheiten angegeben (600 im Gegensatz zu 800). Es wurde auch 4x soviel Heizöl eingekauft. Es kann doch nicht sein dass bei geringerem verbrauch an Einheiten die 4fache Menge an Heizöl verbraucht wird. Gesetzt den Fall das Öl wurde auf Vorrat gekauf dürfte es auch nicht auf den Verbrauch angerechnet werden.

5. Die oben genannten Punkte wurden im Januar diesen Jahres angemahnt, und es wurden die nebenkosten von Januar zum Ausgleich einbehalten. Es folgte keinerlei Reaktion seitens des Vermieters bis die Wohnung zum 30.09. gekündigt wurde. Auch dann wurde die Mieterin nur von der im Haus befindlichen Verwaltung angesprochen dass der Vermieter um Klärung bat. Der Einfachheit halber könne sich die Mietrin doch die Unterlagen von der Mitarbeiterin der Verwaltung erklären lassen, die aber im Moment nicht da sei. Da die Mieterin aufgrund von Arbeit und Krankheit bis jetzt nicht die Zeit hatte zu den Bürozeiten der Verwaltung sich um diese Angelegenheit zu kümmern, hat sie dies aufegschoben , da der Mietvertrag ja bis Ende September besteht. Jetzt erhält Sie nun Post von dem Vermieter, das sie die ausstehenden nebenkosten bis 25.09. zu zahlen habe. da sie genug Zeit gehabt hätte alles mit der Verwaltung zu klären.
Die Mieterin ist nun der Meinung dass sie diese Frist nicht einhalten muss, da der Vermieter sich weder schriftlich noch telefonisch zu den bemängelten Positionen der Abrechnungen geäussert hat. Soll sie darauf bestehen die Kärung vom Vermieter zu erhalten oder sollte sie sich mit der Verwaltung in Verbindung setzten.

Vielen Dank im Voraus für Stellungnahmen!
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Jutta
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vor allem zu 5.: Wenn eine Verwaltung vorhanden ist, so ist diese normalerweise auch zuständig, die NK-Abrechnung zu erstellen. Also erster Ansprechpartner wenn es um Unklarheiten geht.
Wieso ist seit Januar keine Zeit gewesen die Verwaltung aufzusuchen?

zu den anderen Punkten:
Reparaturen sind normalerweise nicht umlegbar.
Was heißt Hauswartfrau? Frau des Hausmeisters? Vielleicht gibt es zwei Verträge mit dem Paar: Einmal für Hausmeistertätigkeiten, einmal für Garten etc.
Bei der Klärung bei der Verwaltung kann man sicher auch die Tätigkeitsbeschreibungen einsehen.
_________________
Gruß
Jutta
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samtpfote
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteinmal vielen Dank für die Antwort.
Also, für mich ist der Ansprechpartner derjenige mit dem ich den Vertrag habe (also der Wohnungseigentümer), also wende ich mich zuerst auch an ihn - da er ja das Geld von mir haben will. Wie gesagt erfolgte seinerseits keine Reaktion mir gegenüber auf meine Beanstandungen. Erst jetzt im August sprach mich die Hausverwaltung an, dass meine Vermieter um Klärung bat - ich solle doch bei ihm vorbeischauen, seine Mitarbeiterin würde mir die Unterlagen erklären. Der Verwalter sagte auch, dass ja genug Zeit wäre, da die Wohnung bis Ende September gemietet sei. Vom Vermieter gab es keinerzeit eine Stellungnahme!
Vielleicht habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt, mit Hauswartfrau meine ich dass Sie den Posten des Hauswarts innehat. Da sie alleinstehend ist, und nur sie die Arbeiten erledigt, wundern mich die beiden Hauswartpositionen - zumal eine andere Mieterein angedeutet hat , dass Frau W... keinen Vertrag besässe. Es ist unter der Position Hauswart einmal I. W... und E. W.... angeführt.
Nun werde ich die Einsicht in die Unterlagen fordern. Mich würde interessieren wie weit rückwirkend man falsch abgerechnete Beträge einfordern kann.
Übrigens ist die genau Einzelabrechnung nur ein einziges Mal mitgeschickt worden, dadurch sind erst die beiden Hauswartpositionen aufgefallen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

samtpfote hat folgendes geschrieben::

Vielleicht habe ich mich etwas ungenau ausgedrückt, mit Hauswartfrau meine ich dass Sie den Posten des Hauswarts innehat. Da sie alleinstehend ist, und nur sie die Arbeiten erledigt, wundern mich die beiden Hauswartpositionen - zumal eine andere Mieterein angedeutet hat , dass Frau W... keinen Vertrag besässe. Es ist unter der Position Hauswart einmal I. W... und E. W.... angeführt.


Vermutlich wird da zweimal als geringfügig beschäftigt abgerechnet, und davon einmal auf z.B. Schwester/Bruder/Mutter der Hausmeisterin.
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samtpfote
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man dagegen nicht etwas machen? Sowas ist doch nicht rechtens?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

samtpfote hat folgendes geschrieben::
Kann man dagegen nicht etwas machen? Sowas ist doch nicht rechtens?


Natürlich ist das nicht rechtens (wenn es denn so ist, war ja nur eine Vermutung von mir).

Bevor Sie dagegen vorgehen sollten Sie aber gut überlegen. Wird die Hausmeisterin dann festangestellt, werden die monatlichen Belastungen für die Mieter wesentlich höher. Auch die Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsbeiträge sind voll umlagefähig.
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samtpfote
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich wäre es mir egal ob sie fest eingestellt wird, da ich ja Ende des Monats ausziehe. Leider ist es ja heutzutage so, dass sich jeder selbst der Nächste ist. Aber hier geht es um mein Geld, dass ich auch nicht im Überfluss zur Verfügung habe.
Da ich immer korrekt und pünktlich zahle, erwarte ich dieselbe Zuverlässigkeit auch von meinen Vertragspartnern.
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samtpfote
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich wäre es mir egal ob sie fest eingestellt wird, da ich ja Ende des Monats ausziehe. Leider ist es ja heutzutage so, dass sich jeder selbst der Nächste ist. Aber hier geht es um mein Geld, dass ich auch nicht im Überfluss zur Verfügung habe.
Da ich immer korrekt und pünktlich zahle, erwarte ich dieselbe Zuverlässigkeit auch von meinen Vertragspartnern.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

samtpfote hat folgendes geschrieben::
Ganz ehrlich wäre es mir egal ob sie fest eingestellt wird, da ich ja Ende des Monats ausziehe. Leider ist es ja heutzutage so, dass sich jeder selbst der Nächste ist. Aber hier geht es um mein Geld, dass ich auch nicht im Überfluss zur Verfügung habe.
Da ich immer korrekt und pünktlich zahle, erwarte ich dieselbe Zuverlässigkeit auch von meinen Vertragspartnern.


Wenn ich mir diesen Thread durchlese, stoße ich immer wieder auf Unterstellungen bei völliger Ahnungslosigkeit. Mit ein klein wenig nachdenken müsste es eigentlich für jeden als sinnvoll zu erkennen sein, dass man zunächst den Sachverhalt kennen sollte und anschließend überlegen kann, ob dies so in Ordnung ist oder ob die Abrechnung Fehler aufweist.


Möglicherweise wird der eine oder die andere damit überfordert sein, aber die Tatsache, dass Kosten für Leistungen einer bestimmten Person an 2 verschiedenen Stellen der Abrechnung auftauchen macht die Abrechnung noch lange nicht fehlerhaft.
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