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Hallo,
bevor ich weitere Schritte Richtung Mieterschutzbund etc gehe, wollte ich
zunächst hier mein Glück auf Hilfe versuche.
Bei einem Rohrbruch in einem der zur Gemeinschaft gehörenden Kellerräume (Heizungsraum), wer haftet für durch die Flutung entstandenen Schäden in den angrenzenden privaten Kellerpazellen? Im Mietvertrag ist festgehalten, dass eine Sach- und Haftpflichtversicherung Bestandteil der Mietsumme sind. Ich besitze darüber hinaus keine Hausratsversicherung oder dergleichen.
(Vermieter weisen jede Verantwortlichkeit von sich)
Bei den Schäden handelt es sich um durchs Wasser beschädigte Elektrogeräte, Bücher und Schallplatten. Also allein private Sachschäden, in "kleinerem" Ausmaß.
üblicherweise hat der VM eine Haftpflichtversicherung, z.B. für Fußgänger, die sich vor dem Haus die Haxen brechen, und eine Gebäude-Sachversicherung, die Schäden am Gebäude abdecken.
Schäden am Besitz des Mieters werden von dessen Hausratversicherung abgedeckt, wenn er keine hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen, wenn nicht jemand grob fahrlässig den Schaden verursacht hat. _________________ Gruß
Jutta
Ja, in Ordnung, verhält es aber nicht so, dass die Hausratsvers. des Mieters nur für Schäden in Räumen der vermieteten Fläche aufkommt. Es handelt sich in dem Beispiel wie gesagt, um einen Heizungsraum, der ja nun nicht im Mietvertrag als Mietraum aufgeführt ist.
Also im Klartext: der Defekt entstand im Heizungsraum, gemeingenutzt, und der Schaden für den Mieter entstand in seinem eigenen Kellerabteil.
Ja, und der Hausrat des Mieters ist über die Hausratversicherung abgedeckt (und erstreckt sich auch über Keller, Speicher und Nebenräume), wie schon gesagt wurde. Wenn Sie keine Hausratversicherung haben, ist das Ihr Problem.
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