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Wann ist Maklerprovision rechtens?

 
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Jutta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 18:45    Titel: Wann ist Maklerprovision rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ihr kennt euch doch gut aus:

Eine Frau ist nebenberuflich / auf Stundenbasis für einen befreundetet Makler (keine Beziehung, lebt in anderem Ort) tätig, d.h. sie übernimmt die Wohnungsbesichtigungen mit den Interessenten, nachdem diese mit dem Maklerbüro den Erstkontakt hatten.
Bei Mietabschluß zahlen die Mieter die übliche Courtage an den Makler, die Frau erhält einen Stundenlohn, vielleicht auch eine Erfolgsbeteiligung.

Nun besitzt diese Frau selber eine Mietwohnung. Angenommen, sie übergibt diese Wohnung zur Vermittlung an den befreundeten Makler und dieser übergibt die Arbeit der Wohnungsbesichtigungen wiederum an sie. Kann es dann Probleme mit der Provisions-Berechtigung geben?

Bin neugierig auf eure Einschätzung!
_________________
Gruß
Jutta
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Provision (auch nur anteilig) bei der Frau landet, sollten Makler und Frau meiner Meinung nach mal die Strafrechtsparagraphen konsultieren:

ZB §263 StGB der da lautet:

Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Denn durch die Kalte Küche soll doch hier - imho offensichtlich - Provision auf die Vermittlung der eigenen Wohnung vom ahnungslosen Wohnungsmieter kassiert werden, dem Mieter aber vorgegaukelt werden, die Leistung erfolge auf Rechnung des Maklers. Das Berechnen von Provision für die Vermietung der eigenen Wohnung ist aber meines Wissens rechtswidrig. Der Makler würde hier doch nur als Strohmann zur Verdeckung des tatsächlich von der Frau gewollten Vorgangs dienen.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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