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Verfasst am: 23.09.05, 13:24 Titel: Wiedermal Renovierung bei Auszug
Kann der Vermieter sich darauf berufen, die Wohnung weiß gestrichen bei Auszug zu übergeben? Diverse Urteile besagen ja das Gegenteil. Die Wohnung ist neu renoviert in Gelbtönen. Der Vermieter bezieht sich auf ein Urteil "Kammergericht (hat nicht dazugeschrieben welches) AZ: 8U 211/04", nachdem der Vermieter einen gelben Wohnungsanstich nicht hinnehmen muß. Hat jemand den Wortlaut dieses Urteils oder ist da nur etwas aus dem Zusammenhang gerissen worden?
Danke Katrin
Weiß gestrichen kann der VM nicht verlangen, er hat aber sehr wohl einen Anspruch auf Rückbau wenn die Farben zu "krass" gewählt sind. Welcher Farbton noch zumutbar ist wird wohl ein Gericht im Zweifel entscheiden müssen. Ob Gelbtöne dazu gehören wird das Gericht dann entscheiden.
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