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ich habe ein kleines problem, vielleicht gibt es ja eine möglichkeit,da irgendwie raus zu kommen?
ich bin am 01.08.2005 umgezogen und habe vorher 5 jahre in der anderen Wohnung gewohnt.
Als wir wohnungsübergabe hatten, sagte unsre hausverwaltung,das wir keinen Strom gezahlt haben,die letzten 5 jahre. Die Zahlungen gingen nur von unseren vermieter ein . Er persönlich hat jeden Monat , für uns den strom gezahlt (überwiesen)Er hat gemeint das er den strom die ganzen Jahre ,über .immer mit in der Jahresabrechnung verrechnet hätte.
Auf jedenfall wollte er sich die Unterlagen anschauen und uns dann bescheid geben. Gestern hat er angerufen und gesagt, das er das nicht mit verrechnet habe und uns jetzt die rechnung schickt, was wir alles nachzahlen müssen. und die kaution ,behält er dann auch gleich mit ein.
ist das denn okay? Wir selber haben das nicht gewußt ,wir dachten das er das alles mit verrechnet hat. und jetzt dürfen wir alles nachzahlen.das kann doch nicht richtig sein?
kann man da mit den rechtschutz irgendwas machen?
Oder ist das alles hoffnungslos?
cu
Kosten für den Stromverbrauch des Mieters sind keine Betriebskosten. Der Mieter wird sich daher auch nicht auf Verwirkung der Forderungen durch Anerkennung der BetriebskostenaAbrechnungen berufen können. Dem Vermieter dürfte nach § 812 Abs. 1 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung) ein Erstattungsanspruch zustehen.
Selbstverständlich unterliegt dieser Anspruch der Verjährung. Allerdings kann die Kaution auch gegen einen verjährten Anspruch aufgerechnet werden. Für Details dürfte anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Allerdings kann die Kaution auch gegen einen verjährten Anspruch aufgerechnet werden
Kannst Du das mal genauer erklären? Wenn ein Anspruch verjährt ist, ist er doch verjährt, was hat das mit der Kaution zu tun? _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Allerdings kann die Kaution auch gegen einen verjährten Anspruch aufgerechnet werden.
Ein etwaiger Ersatzanspruch des Vermieters wäre wohl kein Anspruch aus dem Mietverhältnis. Ist es nicht so, dass sich der Vermieter nur wegen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis aus der Kaution befriedigen darf?
zumindestens handelt es sich hier um eine ziemlich ungewöhnlich Konstellation. Überwiegend schließt der Mieter einer Wohnung direkt mit dem Stromlieferanten einen Vertrag und zahlt an diesen die monatlichen Abschläge und eine eventuelle Nachzahlung nach Erhalt der Jahresabrechnung.
Hier stellt sich die Frage, ob die Forderung des Vermieters möglicherweise verwirkt ist, wenn dieser 5 Jahre lang keine Stromkosten geltend macht und den Mieter glauben läßt, diese seien mit der Betriebskostenabrechnung abgegolten. Diese Frage kann jedoch nur ein Fachmann beantworten.
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