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Aufbewahrungszeit von Schriftverkehr/Dokumenten

 
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FrankH
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 13:33    Titel: Aufbewahrungszeit von Schriftverkehr/Dokumenten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bin mir jetzt nicht sicher ob ich im richtige Forum bin, wenn nicht dann entschuldige ich mich schonmal im vorraus.

Ich habe jetzt eine Forderung von der Stadt bekommen zu einer Angelegenheit die fast 10 Jahre zurückliegt. Für mich war
die Angelegenheit schon lange erledigt aber jetzt bekam ich einen Brief wo mir gleich mit Zwangvollstreckungsmassnahmen gedroht wird.
Ich will betonen das die Angelegenheit von mir wirklich erledigt wurde!
Nur jetzt weiss ich nicht was ich machen soll da ich sämtlichen Briefverkehr der vor 10 Jahren geführt wurde nicht mehr habe.
War auch der Meinung das Privatpersonen eine gesetzliche Aufbewahrungzeit von Dokumenten über 5 Jahren haben.

Könnt Ihr mir das bestätigen bzw. einen Linktipp geben wo man sich darüber informieren kann?

Oder muss ich mich jetzt einfach fügen und der Forderung nachkommen, das kann doch nicht sein, nach 10 Jahren und unschuldig.
Ist doch auch komisch das sich die erst nach so langer Zeit melden, hätten sie auch schon früher machen können meine Anschrift hat sich ja nicht geändert.

Besten Dank für die Hilfe.

Viele Grüße
Frank
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.10.04, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Forderung war es denn? Auf welcher Rechtsgrundlage? Kommunale Abgaben wie z.B. Gebühren unterliegen einer Verjährung, die in der Regel kürzer als zehn Jahre ist.
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