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Untermiete

 
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rr065
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 13:00    Titel: Untermiete Antworten mit Zitat

Kann ein Vermieter die Erlaubnis zur Untermiete verweigern weil ihm der Untermieter nicht passt und wenn ja, was hat er für möglichkeiten falls der Mieter trotzdem untervermietet?
Um schnellstmögliche Antwort wird gebeten.
MfG, Beks
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann der Vermieter auch ohne Angaben von Gründen die Untermiete untersagen.
Seltsam was so manchem Vermieter alles zugemutet werden soll...
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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rr065
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

aber gem. §540 ist der vermieter doch nur in besonderen fällen dazu berechtigt die erlaubnis zu verweigern...zumindest steht des in meinem kommentar so drin...
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

rr065 hat folgendes geschrieben::
aber gem. §540 ist der vermieter doch nur in besonderen fällen dazu berechtigt die erlaubnis zu verweigern...zumindest steht des in meinem kommentar so drin...

§540 BGB ? [Arglistiges Verschweigen] ?
Meines Wissens hat der Mieter i.d.R. einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, wenn es sich um den Lebensgefährten handelt. Bei Dritten sieht dies anders aus.
Berechtigte Gründe lassen sich immer finden. Winken
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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rr065
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

ne 540 gebrauchsüberlassung an dritte...und dass sich immer gründe finden lassen langt in ner hausarbeit leider nich
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