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Kann ein Vermieter die Erlaubnis zur Untermiete verweigern weil ihm der Untermieter nicht passt und wenn ja, was hat er für möglichkeiten falls der Mieter trotzdem untervermietet?
Um schnellstmögliche Antwort wird gebeten.
MfG, Beks
Natürlich kann der Vermieter auch ohne Angaben von Gründen die Untermiete untersagen.
Seltsam was so manchem Vermieter alles zugemutet werden soll... _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
aber gem. §540 ist der vermieter doch nur in besonderen fällen dazu berechtigt die erlaubnis zu verweigern...zumindest steht des in meinem kommentar so drin...
aber gem. §540 ist der vermieter doch nur in besonderen fällen dazu berechtigt die erlaubnis zu verweigern...zumindest steht des in meinem kommentar so drin...
§540 BGB ? [Arglistiges Verschweigen] ?
Meines Wissens hat der Mieter i.d.R. einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, wenn es sich um den Lebensgefährten handelt. Bei Dritten sieht dies anders aus.
Berechtigte Gründe lassen sich immer finden. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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