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Verfasst am: 21.09.05, 16:13 Titel: Fristlose Kündigung vom Mieter möglich?
Hi,
Wir ( 35,30,9,8 ) haben folgendes Problem. In dem Mehrparteienhaus (6 Eigentümer, teilweise vermietet) in dem wir wohnen lebt auch ein Eigentümerehepaar. Das sie sich für etwas besser halten und meinen es soll alles nach ihrer Nase gehen, daran hat man sich schon gewöhnt. Nicklichkeiten wie Kinder die drausen spielen anzupöbeln (auf dem Hausspielplatz), Sachen verschwinden lassen, Kellertüren offen zu lassen damit aus dem Ölkeller in den Wäschekeller der Geruch ziehen kann und verbale Drohungen sind fast schon alltäglich. Nun haben sie uns aber nach einer verbalen Auseinandersetzung ca. eine halbe Stunde später im Keller aufgelauert und mit Pfefferspray attakiert. Die Anzeige einer schweren Körperverletzung liegt im Moment beim Staatsanwalt. Mitlerweile haben wir allerdings Angst, das die Leute sich am schwächsten Glieder der Familie ( unsere Kinder ) vergreifen können.
Nun meine Frage...
Haben wir die Möglickeit einer fristlosen Kündigung beim Vermieter wegen körperlicher im Raum stehender und erfolgter Bedrohung ? Wenn ja auf welchen § soll ich mich da berufen? Andere Ämter mit denen wir zusammen arbeiten (Jugendamt) haben uns einen schnellstmöglichen Auszug nahegelegt. Wir selber sind allerdings nicht die Reichesten, können wir den Verursacher zur Kasse bitten?
..trotzdem sollte man in einer so heiklen Sache doch zum Rechtsanwalt gehen und nicht Massnahmen aufgrund einer Diskussion in einem Laienforum einleiten. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
pfefferspray... auch nett ;o)... auf was für ideen manche leute kommen...
müsst noch angst haben das eure nachbarn nicht das blatt wenden... von wegen aussage gegen aussage - das ihr sie bedroht habt und sie sich nur gewährt haben... aber naja, wer trägt im eigenen haus schon sein pfefferspray mit sich spazieren? (gegenargument)
also solltet ihr recht erhalten (wovon mal auszugehen ist), dann könnt ihr anhand des erhaltenden schmerzengeldes (wovon ebenso auszugehen ist) den umzug ohnehin finanzieren... nur müsst ihr vermutlich vorab schonmal zahlen...
wie das mit der übernahme der kosten aussieht weiß ich nicht...
vielleicht kann man das ganze aber enormst ableiten...
wenn zb längerer baulärm entsteht, hat der mieter recht sich eine kürzung der miete einzureichen... der vermieter kann wiederrum an die für den baulärm verantwortliche quelle herrantreten und seine unkosten dort geltend machen...
mit ein bisschen phantasie kann man das vielleicht soweitgehend abändern, das man (völlig logisch) aus angst fristlos kündigt und der vermieter den verursacher (halt eure nachbarn) dafür verantwortlich machen kann...
ob ich mir das ganze nun entgegen des deutschen rechtes aus den fingern gesaugt habe, oder allein durch logisches denken das ganze vielleicht wirklich so klappt, das wiederrum kann ich leider nicht punktfest machen...
doch beim gang zum anwalt kann man das doch zumindest mal ansprechen... würde mich nicht wundern wenn das machbar wäre...
vorab würde ich aber auch mit euren vermietern reden und das ganze mal mit denen besprechen... vielleicht sind diese ja so verständnisvoll (und haben vielleicht auch schon so das nötige rechtliches wissen gegen ein angehen des nachbarns), das sie euch auch so ziehen lassen - fristlos... es soll da draußen ja wirklich noch vermieter mit herz geben ;o)
keine Angst, das werde ich machen.. es ist eine Vorabinfo für mich, was ich machen kann ( Anwälte sind leider teuer ohne Rechtschutz )
Beim Amtsgericht bekommst du auch kostenlos eine Rechtsberatung. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
also solltet ihr recht erhalten (wovon mal auszugehen ist), dann könnt ihr anhand des erhaltenden schmerzengeldes (wovon ebenso auszugehen ist) den umzug ohnehin finanzieren... nur müsst ihr vermutlich vorab schonmal zahlen...
Die Anzeige wird mangels öffentliches Interesses abgelehnt und wegen Schmerzensgeld muß extra geklagt werden - meine These.
mymomo hat folgendes geschrieben::
vielleicht kann man das ganze aber enormst ableiten...
wenn zb längerer baulärm entsteht, hat der mieter recht sich eine kürzung der miete einzureichen... der vermieter kann wiederrum an die für den baulärm verantwortliche quelle herrantreten und seine unkosten dort geltend machen...
mit ein bisschen phantasie kann man das vielleicht soweitgehend abändern, das man (völlig logisch) aus angst fristlos kündigt und der vermieter den verursacher (halt eure nachbarn) dafür verantwortlich machen kann...
Toller Ratschlag, probiere es mal mit Phantasie... Die Beweise dafür liegen ja auf der Strasse, man muß sie nur aufsammeln...
mymomo hat folgendes geschrieben::
ob ich mir das ganze nun entgegen des deutschen rechtes aus den fingern gesaugt habe, oder allein durch logisches denken das ganze vielleicht wirklich so klappt, das wiederrum kann ich leider nicht punktfest machen...
Ersteres ist absolut logisch!
@Oldman
Du kannst dem Vermieter eine Frist für diese und jene Unterlassung bzw. Mängel geben. In dieser schriftlich fixtierten Frist kündigst du nach §544 BGB ansonsten deine fristlose Kündigung an.
Beim Sozialamt kannst du nachfragen, ob du eine einmalige Beihilfe für den Umzug bekommst. Die möchten natürlich die Gründe genau wissen.
Gruß SLash _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Zuletzt bearbeitet von SLash am 22.09.05, 12:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Problematik liegt wohl offensichtlich darin, dass es sich hier um WEG und die Eigentümer handelt.
Allerdings finde ich auch, dass unter diesen Umständen den Mietern die Fortsetzung des Mietverhältnises nicht mehr zumutbar ist.
Der Schaden, der dem Eigentümer durch die fristlose Kündigung entsteht, sollte beim Verursacher einklagbar sein.(zivil)
Der Schaden der Mieter am Körper (Schmerzensgeld) sowie der Schaden durch Umzug und ggf. höhere Miete sollte ebenfalls beim Verursacher einklagbar sein.(zivil)
Die Körperverletzung ist Strafrecht, hat also mit den Zivilklagen nichts zu tun, warum dies eingestellt werden sollte, kann ich nicht nachvollziehen, da Täter offensichtlich bekannt und Schaden (hoffentlich) durch ärztliches Attest nachgewiesen.
Offensichtlich ist hier viel zu tun, daher zum Anwalt! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
@Susanne
Da fast alle Körperverletzunganzeigen mangels öffentliches Interesses eingestellt werden, muß das vermeintliche Opfer auch hier privat klagen. Wäre interessant zu erfahren, ob denn hier genauso entschieden wurde. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Also mit der Einstellung zwecks fehlenden öffentlichen Intresse haben wir Erfahrung, nach einer einfachen Körperverletzung wurde dieses uns von der Staataanwalt mitgeteilt ( mai 05 ).. dieses ist nun mitlerweile der 2. körperliche Übergriff gegen uns. Beide Angriffe wurden von der Polizei dokumentiert und natürlich bei einem Arzt bestätigt ( Artest ). Bei der schweren Körperverletzung ist es noch beim Staatsabwalt ( September 05 ). Irgendwo scheint mir so, habe ich gelesen das ein Vermieter bei einer körperlichen bedrohung fristlos kündigen kann, dürfen wir das auch?
Also mit der Einstellung zwecks fehlenden öffentlichen Intresse haben wir Erfahrung, nach einer einfachen Körperverletzung wurde dieses uns von der Staataanwalt mitgeteilt ( mai 05 ).. dieses ist nun mitlerweile der 2. körperliche Übergriff gegen uns. Beide Angriffe wurden von der Polizei dokumentiert und natürlich bei einem Arzt bestätigt ( Artest ). Bei der schweren Körperverletzung ist es noch beim Staatsabwalt ( September 05 ). Irgendwo scheint mir so, habe ich gelesen das ein Vermieter bei einer körperlichen bedrohung fristlos kündigen kann, dürfen wir das auch?
Ich denke es war nicht nur eine Bedrohung, sondern ein Übergriff ?
Ich glaube schon, daß man bei einer Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen darf. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Die Gesundheitsgefährdung muß von der Wohnung ausgehen...
Aber mal im Ernst: Es ist nicht Sache des VM, wenn Du mit anderen Mietern Streit hast. Ein Grund für eine fristlose Kündigung liegt da nicht vor. Du kannst ganz normal kündigen und umziehen.
Eine Rechtgrundlage für Schadensersatz im Hinblick auf die Umzugskosten sehe ich nicht.
Aber mal im Ernst: Es ist nicht Sache des VM, wenn Du mit anderen Mietern Streit hast. Ein Grund für eine fristlose Kündigung liegt da nicht vor. Du kannst ganz normal kündigen und umziehen.
derzeit stimme ich dir völlig zu.
jedoch: der vermieter ist ebenfalls WEG-mitglied und hat darüber nicht nur theoretische einflußmöglichkeiten auf das verhalten anderer WEG´er. im übrigen könnte es sich hier - nur mal angedacht - um einen umweltfehler handeln, der, wenn er trotz abmahnung nicht abgestellt wird, ggf. doch rechte auslösen könnte.
soweit hier jemand mit dem fachbegriff "unzumutbarkeit des fortsetzung des mietverhältnisses" hantierte: bei der dann vorzunehmenden abwägung ist auch zu berücksichtigen, wie lange das mietverhältnis noch dauert bzw. zu wann es frühestens gekündigt werden kann. wenn wir hier unterstellen, dass die normale frist von 3 monaten gilt, dann sehe ich für eine fristlose nicht mal dann raum, wenn der vermieter trotz abmahnung den mangel nicht abstellt (unterstellt, es wäre ein mangel). der begriff der unzumutbarkeit einer fortsetzung wird eigentlich nur bei laufzeitbefristeten mietverträgen relevant.
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
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