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Hallo, als nicht Kaufmann aber Selbständiger im Bereich Handel und Dienstleistung habe ich ein kleines Problem. Ich habe vor kurzem einen PC für einen Kunden Online bei einem Bürobedarf im Internet bestellt. Wie sonst auch, sollte der PC zu meinem Kunden und die Rechnung an mich gehen, weil ich dem Kunden natürlich eine Rechnung inkl. Marge ausstelle. Nun hat der Büroausstatter aber einen Fehler gemacht und die Orginal Rechnung ist bei meinem Kunden eigegangen. Das ist für mich natürlich sehr ärgerlich und ich möchte deshalb eine kleine Entschädigung vom Büroaustatter. Der beruft sich allersings darauf, dass man eigentlich nicht für Wiederverkäufer liefere. In den AGB steht aber Lieferung an Gewerbe, Selbständige, Handel.
Kann ich zu Recht eine Entschädigung fordern? Wer kann mir helfen?
2. Rechtlich gesehen benötigen Sie jedenfalls einen nachweisbaren vom Verkäufer verursachten Schaden - welches wäre dieser? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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