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Verfasst am: 21.09.05, 20:28 Titel: Kontoauflösung eines Ehekontos
Hallo
habe folgendes Problem.
Meine Freundin, die seit Dezember 2004 mit Ihrem Ehemann in Scheidung lebt, hat noch zusammen mit Ihm ein gemeinsames Konto.
Der besagte noch Ehemann hat dieses Konto nun mit ca 9000€ überzogen. Meine Freundin greift seit Dezember 2004 nicht mehr auf dieses Konto zu. Nun will diese Bank Sie dafür mit haftbar machen und Sie mit zur Kasse beten. Sie hat keine Karte mehr für dieses Konto. Nun meine Frage. Hat Sie, da Sie noch mit als Kontoinhaberin eigetragen ist, irgendwelche möglichkeiten dieses Konto sperren zu lassen oder vielleicht sogar zu aufzulösen. Und welche möglichkeiten hat Sie um aus diesem gemeinsamen Konto komplet heraus zu kommen.
Wäre um jede Hilfe wahnsinnig Dankbar.
MfG
Sissco
Meine reine Logik:
Wenn die Bank Sie haftbar machen möchte/kann dann hat Sie auch das Recht auf eine Sperrung. Zahlen muss Sie aber wohl. Dafür ists nun zu Spät. Rauskommen tut Sie denke ich auch recht einfach mit einer Kündigung. Aber den entstandenen Schaden muss Sie sicherlich begleichen oder eben der noch Ehemann. Oder halbe halbe, wobei die einigung glaube seitens der Ehefrau dund em Ehemann liegt. Da muss die Bank sich nicht drum kümmern. Hauptsache der Kram ist bezahlt.
Nur eine Vermutung! Kein wissen und auch keine Links
üblicherweise handelt es sich bei gemeinsamen Ehegattenkonten um ein sog. "oder-Konto". D.h. jeder Kontoinhaber kann alleine, ohne Zustimmung des anderen, Verfügungen vornehmen.
Bei einer Trennung ist es daher wesentlich, die Bank zu beauftragen, das Konto unverzüglich in ein "und-Konto" umzuwandeln, in dem nur beide gemeinsam Verfügungen vorgenommen werden können.
Nur so kann vermieden werden, dass einer der Partner weitere Schulden macht.
Für die Inanspruchnahme auf dem Konto haften beide gesamtschuldnerisch. D.h. die Bank kann sich nach freier Wahl an jeden der Inhaber wenden, um das Geld zurückzubekommen. Sie wird sich natürlich an denjenigen wenden, der das meiste Geld hat.
Aus dieser Haftung kommt man nur heraus wenn entweder die Bank auf die Geltendmachung der Forderung verzichtet (warum sollte sie das) oder der Partner die Verbindlichkeiten ausgleicht.
Ob eine Kündigung des Kontos von einem der Partner alleine vorgenommen werden kann, ergibt sich aus dem Vertrag. Eine Kündigung ist aber nicht nötigt. Mit der Umstellung auf ein "und-Konto" ist das Konto ja gesichert.
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