Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 2 Personen im Mietvertrag, wie einen raus ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

2 Personen im Mietvertrag, wie einen raus ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
stummelchen1972
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 10:18    Titel: 2 Personen im Mietvertrag, wie einen raus ? Antworten mit Zitat

Einen schönen Sonntag Sehr glücklich

Ein Problem.

Mein Bruder wohnt mit seiner "noch" Freundin in einer gemeinsamen Wohnung.
Es stehen beide im Mietvertrag. Jahrelanger Zoff und Betrügereien ihrerseits hat nun zur Folge das Er Sie aus der Wohnung haben will, Sie will aber nicht.

Er war Erstmieter in der Wohnung und hat Sie nachträglich in den Vertrag mit reingenommen.
Er bezahlt komplett die Miete an den Vermieter und Sie überweist Ihm die Hälfte.

Da er die Wohnung komplett renoviert hat, will er natürlich auch nicht ausziehen und Ihr das gemachte Nest überlassen.

Gibt es eine Möglichkeit die Frau vor die Tür zu setzen?

Möchte dem Kerle nur helfen da er völlig fertig ist und nicht weiss wie er die Frau aus der Wohnung bekommt.

Hoffe es kann mir einer einen Tip geben

viele Grüsse
Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stummelchen1972
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hab noch eine Frage vergessen: Ist es nötig, das wenn einer auszieht, das beide den Vertrag kündigen oder reicht das wenn die kündigt die auszieht?

viele Grüsse
Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide Vertragspartner sind können auch nur beide gemeinsam kündigen. Alles andere geht nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien. Sprich wenn eine Partei gestrichen werden will müssen dem der VM und der andere Mieter zustimmen. Der VM wird dem wohl aber nicht zustimmen, da er sich sonst ins eigene Fleisch schneidet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stummelchen1972
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Warum schneidet der VM sich denn ins eigene Fleisch?
Er will ja weiterhin dort wohnen und hat ja auch vorher allein dort gewohnt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

2 Vertragspartner bedeutet das auch beide gemeinsam haften. Sprich wenn z..B. die Miete nicht gezahlt wird, kann sich der VM an beide Mieter halten und nicht nur an einen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.