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Vier Familienmitglieder haben ein Haus in Spanien geerbt, das langsam in sich zerfellt.
Person A der 60% gehört hat einen Käufer, Person B 10% und Person C 10% willigen diesen Verkauf ebendfalls ein, nur Person D 30 % weigert sich einzuwilligen. Unterschlägt auch der Person A 60% die Unterlagen des Hauses, darf man diese Unterschlagen und kann man auch ohne diese Einwilligung verkaufen? Welche Optionen hätte man?
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