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Verfasst am: 15.09.05, 21:40 Titel: Befreiung von GEZ-Gebühren
Folgender Fall:
Person A ist Student, wohnt nicht bei den Eltern und erhält kein BAFöG, stattdessen 500 € monatlich von den Eltern um sämtliche Kosten zu decken, inklusive Miete. Person A wurde bisher von der GEZ-Gebührenpflicht vom zuständigen Sozialamt befreit.
Seit dem 1.4.2005 ist die GEZ selbst für die Befreiung von den GEZ-Gebühren zuständig. Auf ihrer Homepage (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html) sagt die GEZ aus, dass u.a. nur noch die Empfänger von Sozialhilfe oder BAFöG-Empfänger befreit werden. Bei Person A ist die Finanzlage unverändert.
Ist eine Befreiung nun gar nicht mehr möglich, oder lässt sich auf andere Wege nachweisen, dass die Gebühren eine nicht zumutbare Belstung darstellen? Als Problem ist zu sehen, dass ein abgelehnter Antrag auf Gebührenbefreiung wahrscheinlich eine unmittelbare Gebührenforderung zur Folge haben wird.
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