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Verfasst am: 23.10.04, 17:00 Titel: Telefon Beratung Abzocke ?
Hallo @ all folgendes Problem:
Bin seit Jahren auftraggebender Mandant einer Gemeinscháfts- Kanzlei.
Im Rahmen eines Telefongespräches ,ergab sich eine Frage aus einem anderen Rechtsgebiet.
Entsprechend wurde ich dafür mit dem zuständigen Fachanwalt innerhalb der gleichen Kanzlei verbunden.
Es ging lediglich generell um eine einzelne Frage ,ob sich ein Gerichtliches Vorgehen in einer evtl. kommenden Sache überhaupt lohnt.
Nach entsprechender Antwort durch den Fachanwalt ,bekam ich ohne vorherigen Hinweis auf eine evtl. Gebührenpflicht ,eine von mir zu unterschreibende Vollmacht mit Gebührenvorschuss.
Nachdem ich Ihm sagte ,ich wolle erstmal abwarten wie sich die Sache entwickelt und den Wiederspruch erstmal selbst führen bekam ich eine Rechnung in der er gemäss BRAGO 5/10 Ratsgebühr § 20 Abs.1 BRAGO +Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO erhob.
Die ganzen Jahre vorher hat es sowas in dieser Kanzlei nicht gegeben.
Ist das jetzt normal geworden nur für eine kurze Frage per Telefon auch bei langjährigen Mandanten gleich die Hand aufzuhalten ?
Geht es den Anwälten schon so schlecht ,das Sie demnächst auch für die Bekanntgabe der Uhrzeit eine Gebühr erheben werden ?
Verfasst am: 23.10.04, 17:21 Titel: Re: Telefon Beratung Abzocke ?
§ ? § hat folgendes geschrieben::
Hallo @ all folgendes Problem:
Bin seit Jahren auftraggebender Mandant einer Gemeinscháfts- Kanzlei.
Im Rahmen eines Telefongespräches ,ergab sich eine Frage aus einem anderen Rechtsgebiet.
Entsprechend wurde ich dafür mit dem zuständigen Fachanwalt innerhalb der gleichen Kanzlei verbunden.
Es ging lediglich generell um eine einzelne Frage ,ob sich ein Gerichtliches Vorgehen in einer evtl. kommenden Sache überhaupt lohnt.
Nach entsprechender Antwort durch den Fachanwalt ,bekam ich ohne vorherigen Hinweis auf eine evtl. Gebührenpflicht ,eine von mir zu unterschreibende Vollmacht mit Gebührenvorschuss.
Nachdem ich Ihm sagte ,ich wolle erstmal abwarten wie sich die Sache entwickelt und den Wiederspruch erstmal selbst führen bekam ich eine Rechnung in der er gemäss BRAGO 5/10 Ratsgebühr § 20 Abs.1 BRAGO +Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO erhob.
Die ganzen Jahre vorher hat es sowas in dieser Kanzlei nicht gegeben.
Ist das jetzt normal geworden nur für eine kurze Frage per Telefon auch bei langjährigen Mandanten gleich die Hand aufzuhalten ?
Geht es den Anwälten schon so schlecht ,das Sie demnächst auch für die Bekanntgabe der Uhrzeit eine Gebühr erheben werden ?
Hallo Peter,
ich bin auch Dienstleisterin und bei mir kostet eine Beratung auch Geld. Das wissen meine Kunden. Als langjähriger Mandant solltest du das auch wissen !
PETER ??? HÄÄÄ ??
Aber das sagst Du doch dann deinen Mandanten vorher ,das es was und wieviel kostet ....oder ?
Meine Kunden wissen, das Beratung eine Dienstleistung ist und Geld kostet. Meine Kunden kennen auch meine Stundensätze. Meine Neukunden, die noch nicht meine Stundensätze kennen, sind erwachsen genug, nach meinem Honorar zu fragen, bevor sie einen beratungswunsch äussern.
Verfasst am: 27.10.04, 19:13 Titel: Re: Telefon Beratung Abzocke ?
Wahrscheinlich korrekt, aber nicht besonders feinfühlig dem Mandanten gegenüber.
Ist das denn eine Kanzlei mit mehreren Anwälten oder eine Bürogemeinschaft mehrerer wirtschaftlich selbstständiger Anwälte?
Ich kenne es eigentlich nur so, daß gegenüber guten Geschäftskunden bei der Berechnung von anwaltlichen Leistungen auch immer etwas Fingerspitzengefühl mit im Spiel ist. Sonst hat der Anwalt zwar Recht, aber der Mandant kommt evtl. nicht wieder.
Haben Sie "Ihren" Rechtsanwalt aus dieser Kanzlei denn schon mal freundlich darauf angesprochen? Vielleicht handelt es sich ja um ein "Mißverständnis" ...
§ ? § hat folgendes geschrieben::
Hallo @ all folgendes Problem:
Bin seit Jahren auftraggebender Mandant einer Gemeinscháfts- Kanzlei.
Im Rahmen eines Telefongespräches ,ergab sich eine Frage aus einem anderen Rechtsgebiet.
Entsprechend wurde ich dafür mit dem zuständigen Fachanwalt innerhalb der gleichen Kanzlei verbunden.
Es ging lediglich generell um eine einzelne Frage ,ob sich ein Gerichtliches Vorgehen in einer evtl. kommenden Sache überhaupt lohnt.
Nach entsprechender Antwort durch den Fachanwalt ,bekam ich ohne vorherigen Hinweis auf eine evtl. Gebührenpflicht ,eine von mir zu unterschreibende Vollmacht mit Gebührenvorschuss.
Nachdem ich Ihm sagte ,ich wolle erstmal abwarten wie sich die Sache entwickelt und den Wiederspruch erstmal selbst führen bekam ich eine Rechnung in der er gemäss BRAGO 5/10 Ratsgebühr § 20 Abs.1 BRAGO +Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO erhob.
Die ganzen Jahre vorher hat es sowas in dieser Kanzlei nicht gegeben.
Ist das jetzt normal geworden nur für eine kurze Frage per Telefon auch bei langjährigen Mandanten gleich die Hand aufzuhalten ?
Geht es den Anwälten schon so schlecht ,das Sie demnächst auch für die Bekanntgabe der Uhrzeit eine Gebühr erheben werden ?
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