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Verfasst am: 26.10.04, 13:05 Titel: RA-Gebühren von Gegner verlangen
Hallo,
Ich habe eine allgemeine Frage über Anwaltskosten.
Herr "A" bekam vom Herr "B" einen Mahnbescheid und ging zum Rechtsanwalt, der ein Widerpruch einlegte.
Nach Widerspruch kam der Streit nicht zu Gericht, da weiteres Gerichtsverfahren von Herr "B" nicht beantragt wurde. (Streitwert ist gering und wer schließlich gewinnt ist schwer abzuschätzen).
Kann nun Herr "A", die von ihm an Rechtsanwalt bezahlte Beratungs- und Widerspuchskosten von Herr "B" verlangen?
Um das zu erreichen, müsste Herr A Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen (kann er nämlich auch machen) und gewinnen. Dann gibts auch die Möglichkeit, Kosten von Herrn B erstattet zu bekommen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 27.10.04, 07:25 Titel: Re: RA-Gebühren von Gegner verlangen
Sabine_S hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Ich habe eine allgemeine Frage über Anwaltskosten.
Herr "A" bekam vom Herr "B" einen Mahnbescheid und ging zum Rechtsanwalt, der ein Widerpruch einlegte.
Nach Widerspruch kam der Streit nicht zu Gericht, da weiteres Gerichtsverfahren von Herr "B" nicht beantragt wurde. (Streitwert ist gering und wer schließlich gewinnt ist schwer abzuschätzen).
Kann nun Herr "A", die von ihm an Rechtsanwalt bezahlte Beratungs- und Widerspuchskosten von Herr "B" verlangen?
Danke
Sabine
Ich sehe, Sabine, keinen Bezug dieser Frage zum Anwaltlichen Berufsrecht, sondern einfach nur eine - wenn auch abstrakt formulierte - Bitte um rechtliche Beratung.
Das ist nicht Aufgabe dieses Forums. Die Frage soll daher hier nicht weiter vertieft werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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