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Wiedermal Renovierung bei Auszug

 
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katrin.vierig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:24    Titel: Wiedermal Renovierung bei Auszug Antworten mit Zitat

Kann der Vermieter sich darauf berufen, die Wohnung weiß gestrichen bei Auszug zu übergeben? Diverse Urteile besagen ja das Gegenteil. Die Wohnung ist neu renoviert in Gelbtönen. Der Vermieter bezieht sich auf ein Urteil "Kammergericht (hat nicht dazugeschrieben welches) AZ: 8U 211/04", nachdem der Vermieter einen gelben Wohnungsanstich nicht hinnehmen muß. Hat jemand den Wortlaut dieses Urteils oder ist da nur etwas aus dem Zusammenhang gerissen worden?
Danke Katrin
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:28    Titel: Re: Wiedermal Renovierung bei Auszug Antworten mit Zitat

katrin.vierig hat folgendes geschrieben::
Urteil "Kammergericht (hat nicht dazugeschrieben welches) AZ: 8U 211/04"


kammergericht gibt es nur eins, nämlich in berlin. eigentlich müßte es "OLG Berlin" heißen, aber aus tradition heißt es halt noch kammergericht.

gruß
obehre
_________________
Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß gestrichen kann der VM nicht verlangen, er hat aber sehr wohl einen Anspruch auf Rückbau wenn die Farben zu "krass" gewählt sind. Welcher Farbton noch zumutbar ist wird wohl ein Gericht im Zweifel entscheiden müssen. Ob Gelbtöne dazu gehören wird das Gericht dann entscheiden.
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