Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Dringend, und kompliziert
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Dringend, und kompliziert

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dolphin7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 07:40    Titel: Dringend, und kompliziert Antworten mit Zitat

Ich habe hier einen komplizierten Fall. Mein Vater ist vor einigen Monaten versiorben und war freiberuflich tätig. Wir, die Familie) haben das Erbe abgelehnt, ein Nachlassverwalter wurde eingeschaltet. nun hat meine mutter ein Schreiben v. Finanzamt erhalten, das die Einkommenssteuer für 2004 noch aussteht ( Adressat des Briefes waren meine Mutter und mein vater), meine Mutter hat die Unterlagen für die Steuererklärung immer mit unterschrieben, ohne zu wissen, was sie da unterschreibt. Also gehe ich davon aus, das sie gemeinsam veranlagt sind. Der Nachlassverwalter meint aber, dass er die Steuererklärung macht, dann aber nur schätzen kann. Das Problem ist, das wir rausgefunden habe, dass mein vater immer nur ein Minimum bei der Steuer angegeben hat , da er zu 100 % behindert war , dennoch arbeitsfähig. Jetzt wird die Steuererklärung wesentl. höher ausfallen, ca, 3- 4 mal höher als bisher. kann meiner Mutter daraufhin was passieren? Wird das finanzamt dann eine Steuerprüfung anberaumen?
Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Danke im voraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

es gibt keine pflicht zur zusammenveranlagung. der erblasser wird - wenn überhaupt - getrennt veranlagt. die forderungen die dort entstehen können, gehen in die erbmasse.

wenn das erbe ausgeschlagen wurde, dann hat das FA pech. wenn eine nachlassinsolvenz besteht, dann geht es dort rein.

gruss vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
dolphin7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 23:10    Titel: danke Antworten mit Zitat

danke showbee. Du hast mir sehr geholfen. Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Wünsche dir ein schönes Wochenende Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.