Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.09.05, 07:40 Titel: Dringend, und kompliziert
Ich habe hier einen komplizierten Fall. Mein Vater ist vor einigen Monaten versiorben und war freiberuflich tätig. Wir, die Familie) haben das Erbe abgelehnt, ein Nachlassverwalter wurde eingeschaltet. nun hat meine mutter ein Schreiben v. Finanzamt erhalten, das die Einkommenssteuer für 2004 noch aussteht ( Adressat des Briefes waren meine Mutter und mein vater), meine Mutter hat die Unterlagen für die Steuererklärung immer mit unterschrieben, ohne zu wissen, was sie da unterschreibt. Also gehe ich davon aus, das sie gemeinsam veranlagt sind. Der Nachlassverwalter meint aber, dass er die Steuererklärung macht, dann aber nur schätzen kann. Das Problem ist, das wir rausgefunden habe, dass mein vater immer nur ein Minimum bei der Steuer angegeben hat , da er zu 100 % behindert war , dennoch arbeitsfähig. Jetzt wird die Steuererklärung wesentl. höher ausfallen, ca, 3- 4 mal höher als bisher. kann meiner Mutter daraufhin was passieren? Wird das finanzamt dann eine Steuerprüfung anberaumen?
Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Danke im voraus.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.09.05, 20:40 Titel:
hi,
es gibt keine pflicht zur zusammenveranlagung. der erblasser wird - wenn überhaupt - getrennt veranlagt. die forderungen die dort entstehen können, gehen in die erbmasse.
wenn das erbe ausgeschlagen wurde, dann hat das FA pech. wenn eine nachlassinsolvenz besteht, dann geht es dort rein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.