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Schuldenhaftung bei Kontoüberziehung???

 
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ASB98
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:58    Titel: Schuldenhaftung bei Kontoüberziehung??? Antworten mit Zitat

Hallöle liebe Leute

Mich würde mal interresieren wie es aussieht, wenn jemand ein Konto hat und ein anderer auch darüber mit bevollmächtigt ist, wenn dann das Konto überzogen wird muss der Bevollmächtigte dafür mit haften? Egal wer das Geld von den beiden ausgegeben hat also Kontoinhaber oder Bevollmächtigter.

Gibt es da irgendwelche Erfahrungen oder Gestze und so.

der ahnungslose grins grins


freu mich auf eure Antworten

MfG asb98
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank kann sich nur an den Kontoinhaber halten. Forderungen gegen den Bevollmächtigten hat sie keine.

Im Innenverhältnis zwischen Kontoinhaber und Bevollmächtigten kann sich jedoch ein Rückforderungsrecht des Kontoinhabers gegen den Bevollmächtigten ergeben, wenn dieser entgegen den im Innenverhältnis vereinbarten Regeln handelt.
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