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Frage zu Auszugsmodalitäten

 
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stet
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Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 17:19    Titel: Frage zu Auszugsmodalitäten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich ziehe nächste Woche um und habe zwei Fragen bezüglich des Auszuges aus meiner alten Wohnung:

Erstens wüßte ich gerne, wie ein normales Übergabeprotokoll auzusehen hat? Ist es üblich, dass das der Vermieter mitbringt oder der Mieter und was sollte da drin stehen? Ich habe eine ziemlich hohe Kaution bezahlt und möchte sicher gehen, dass ich die zurück bekomme.

Als zweites wüßte ich gerne, wie die Abrechnung über die Heizkosten geregelt wird, wenn der Verbrauch über solche "Flüssigkeitsanzeigen" an den einzelnen Heizkörpern gemessen wird. Normaler weise kommen da ja einmal im Jahr Fachleute, die diese Teile austauschen, also müssten sie ja eigentlich bei der Wohnungsübergabe ausgetauscht werden, oder sehe ich das falsch?

Ich würde mich sehr über die ein oder andere Antwort freuen und bedanke mich im Vorhaus.
Gruß :
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist - besonders für den ausziehenden Mieter - von Vorteil, wenn ein Übergabeprokoll erstellt wird. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, ein solches zu erstellen oder zu unterschreiben.

Infos zum Übergabeprotokoll:
http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=7151

Muster Übergabeprotokoll:
http://www.mieterbund.de/download/uebergabe_protokoll.pdf

Wichtig: Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden haftbar machen, die nicht im Übergabeptrotkoll vermerkt sind (BGH-Urteil).

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen ist.

Infos zur Heizkostenabrechnung bei Nutzerwechsel:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/abrechnung8_heizkostenabrechnung-kontrolle.htm

Gruß, Jade
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