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Verfasst am: 23.09.05, 16:00 Titel: mündliche zusage vom vermieter
angenommen der neuer vermieter hat mündlich die wohnung zugesagt. auch der momentanen mieterin hat er gesagt dass Person a die wohnung bekommen. daraufhin hat peron a alles weitere in die wege geleitet wie z.b. telefon um melden, strom, schule usw. der umzug soll schon in 5 wochen sein.
diese woche hätte person a den mietvertrag bekommen sollen. der vermieter ist nicht erreichbar. auch auf die bitte um rückruf reagierte er nicht.
kann er es sich noch anderst überlegen?
solange man keinen mietvertrag hat, kann man auch auf keinen pochen.
nichts schriftliches = kein beweis.
mündlich kann man viel vereinbaren, was hinterher eh meistens nicht erfüllt wird.
rein rechtlich muss er sich daran halten, denn auch mündliche zusagen sind rechtlich gesehen geltend...
doch dafür braucht man dann auch wieder unparteiische zeugen etc... und bevor ich mir so einen mietvertrag erzwinge, lasse ich es lieber - dort zu wohnen würde dir nicht viel freude bereiten...
bei vielen vermietern ist es auch so, das wenn der erste unterschreibt, der hat die wohnung... ich kenne einige vermieter... du kannst dir nicht vorstellen wieviele zusagen man bekommt und dann hört man nie wieder was von denen...
vielleicht hast du ja glück und sie melden sich noch...
... du kannst dir nicht vorstellen wieviele zusagen man bekommt und dann hört man nie wieder was von denen...
gilt aber leider auch andersrum: du kannst dir nicht vorstellen, wenn man eine Wohnung zeigt, wieviele Interessenten am liebsten sofort einziehen würden. Und wenn man dann anruft, um einen Mietvertrag abzuschließen, sind sie nicht mehr interessiert.
Beide seiten versuchen sich halt möglichst lange alle Optionen offen zu halten, deshalb gilt für beide Seiten: nichts in die Wege leiten, bis was Schriftliches da ist. _________________ Gruß
Jutta
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