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Frage:
Wenn man wegen Unterhalt für Sozialhilfeempfänger einen Anwalt zur Rate zieht, das Sozialamt dann aber verliert, muss dann nicht das Amt den Anwalt bezahlen?
Normalerweise ist es doch immer so, dass der der verliert die Gebühren/Kostennnoten übernehmen muss. Und wie wird verrechnet?
D.h. welche Gebührennote zieht sich der Anwalt bei Unterhaltsleistungen?
Bekomm langsam echt das "K....." . 400,- € für 1 Std. pers. Beratung und 1 Brief, der verfasst wurde. Mehr wurde nicht gemacht.
das mußte ich für eine Beratung auch bezahlen. Zahlen muss man. Wenn man zu einem Anwalt geht und das Büro betritt und nur "Guten Tag" sagt, dann kostet es schon.
das mußte ich für eine Beratung auch bezahlen. Zahlen muss man. Wenn man zu einem Anwalt geht und das Büro betritt und nur "Guten Tag" sagt, dann kostet es schon.
nein, erst wenn sie dem anwalt die hand schütteln kostet es.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.09.05, 19:28 Titel:
Leider ist die Handschüttelgebühr mit dem RVG nicht abgeschafft worden.
Meistens ist aber nur eine Handschüttelmittelgebühr drin. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Ettlingen bei Karlsruhe
Verfasst am: 17.09.05, 13:09 Titel:
Wenn es sich um ein Widerspruchsverfahren gehandelt hat und die Vertretung durch ein Anwalt notwendig war, dann sollten die Anwaltskosten wieder zu bekommen sein. Fragen Sie Ihren Anwalt
Haben Sie denn nicht schon während oder besser VOR dem Beratungsgespräch Ihren RA gefragt, wie hoch ca. die Kosten werden können und wer sie in welchem Fall zu tragen hat?
Ich war bereits bei mehreren Anwälten und alle haben mich diesbezüglich schon bei der Terminmachung genau aufgeklärt. Ich weiß, dass Ihnen das nun keine Hilfe ist, aber nur so als Tip für die Zukunft....
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