Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - übergabeprotokoll bei umzug in neue wohnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

übergabeprotokoll bei umzug in neue wohnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kai2512001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 15:56    Titel: übergabeprotokoll bei umzug in neue wohnung Antworten mit Zitat

hi,

ich bin am 1.8.05 in eine neue wohnung gezogen(genossenschaftwohnung).

die übergabe war im juli ende

es war kein licht in der wohnung und im badezimmer ist kein fenster
so war es dort dunkel

und daher hab ich auch erst bei einzug gemerkt, das in einer kachel
und am badewannenrad lack schäden sind und auch 2 türen ordentliche
dellen haben.

zuerst hab ich nich durch den stress realisiert und habe den hausmeister
angerufen, der heut auch hier war und es aufgenommen hat.

die vormieterin sagte mir, daß es schon war und hat aber angst es mir
schriftli h zu geben.

der hausmeister meinte im schlimmsten fall müßte ich für die schäden
aufkommen. ich habe eine sehr kleine rente und bin nun ängstlich.

kann mir jemand einen rat geben, was ich machen kann um zu verhindern
daß ich bei auszug für die schäden zahlen muß???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich in der Situation der Mieterin wäre, würde ich dennoch versuchen, von der Vormieterin eine Bestätigung zu erhalten, dass die Schäden bereits vorher vorhanden waren..

Der Vermieter kann noch 6 Monate nach Auszug der Vormieterin diese schadensersatzpflichtig machen. Wenn die Vormieterin nach Ablauf dieser 6-Monats-Frist diese schriftliche Bestätigung erteilt, kann sie nicht mehr haftbar gemacht werden.

Da vermutlich nicht die Absicht besteht, in nächster Zeit wieder auszuziehen, dürfte bei einem späteren Auszug eine solche Bestätigung von Nutzen sein und der Vormieterin keinen Nachteil mehr bringen.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.