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<Zurückforderung Darlehen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.05, 08:48    Titel: <Zurückforderung Darlehen Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

Frau und Herr Gutmütig haben vor ein paar Jahre Tochter und Ehemann Geld für eine Immoblie gegeben. Beim Notar haben Gutmütig und Gierig einen Vertrag gemacht. Frau Gutmütig ist Gläubiger, Gierigs Schuldner. Es handelt sich hier um 125.000,- Euro.

Nach der Geldübergabe fing Herr Gierig an Frau Gutmütig zu beschimpfen und lächerlich zu machen. Nun is Herr Gierig so weit gegangen Frau Gutmütig vor Gästen zu blamieren und scheut sich auch nicht die Gute in der Öffenlichkeit, also bei Bekannten und Verwandten so peux a peux klein zu machen... Frau Gutmütig fühlt sich blamiert und ausgebeutet und möchte das Darlehen nun zurückfordern. Nicht weil sie es dringend braucht sondern weil sie dann nicht mehr das Gefühl hat investiert zu haben.

Nun lacht Herr Gierig sie aus und sagt sehe nur wie Du das Geld zurückbekommst. Herr Gierig meint man hätte ausdrücklich eine Rückzahlung mit Zeitangabe machen müssen..

Ich bin der Meinung Frau Gutmütig könnte wann immer sie möchte das Darlehen zurückfordern. Frau Gutmütig meint sie wäre beim Notar nicht richtig beraten worden und muss sich jetzt wohl oder übel fügen...

Kennt sich vielleicht jemand aus oder hat ähnliches erlebt?

Danke schön
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein kann ein Darlehen wie oben beschrieben jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 488 III BGB).

Man sollte sich den Notarvertrag aber noch einmal ansehen, ob dort nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Ansonsten hat Herr Gierig Unrecht, denn ein Darlehen ohne Rückzahlungsverpflichtung wäre ja kein Darlehen, sondern eine Schenkung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.05, 15:22    Titel: re Antworten mit Zitat

Hallo Rembrandt.

Ich habe nochmal nachgefragt. Im Vertrag steht: Falls die Ehefrau vor dem Ehemann sterben würde, muss das Darlehen mit 3 m. Frist zurückgezahlt werden. So wie es ausssieht hat Frau Gutmütig da wohl recht. Aber es müsste doch eine Lösung geben...

Danke für die Antwort.

Gruss Cona
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