Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Storno mangels Hinweis auf Reiserücktrittsversicherung? eilt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Storno mangels Hinweis auf Reiserücktrittsversicherung? eilt
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kontrast besteht allerdings nur zwischen der Realität und falschen Annahmen Winken

--> allgemeines, 14tägiges Rücktrittsrecht: Das ist eine so genannte moderne Legende, gibt es einfach nicht. Was es gibt, ist ein Rücktrittsrecht im Fernabsatz, allerdings auch mit Ausnahmen, z.B. bei Reisebuchungen. Man kann sich natürlich streiten, ob das sinnvoll ist oder nicht, finde ich aber nicht so tragisch.

--> Der Vergleich mit dem Computer ist hervorragend - der Kunde kann zwar (wie bei der Reise) jederzeit "stornieren", allerdings errechnet sich die dann sehr wohl fällige Entschädigung für den Anbieter ganz ähnlich! Das Reisevertragsrecht ist eigentlich nicht viel mehr als eine Präzisierung des Werkvertragsrechts. Mit ein paar Ausnahmen, um die es in der aktuellen Debatte aber gar nicht geht. Von einem neutralen Standpunkt aus betrachtet ist es ein Beispiel für ziemlich radikalen Verbraucherschutz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzgeber hat bei der Ausnahme - sprich kein kostenfreies Rücktrittsrecht, kein "Haustürgeschäft", obwohl im Internet - die Überlegungen gehabt, dass es sich hier um Ware handelt, die verfällt, wertlos wird. Also eine unbotmäßige Benachteiligung des Veranstalters darstellte, wenn er 14 Tage seine Reise weder anderwertig anbieten noch verkaufen könnte, aber schließlich seinen Leistungspartner gegenüber stornopflichtig wird.

Anders bei einer "Ware" - die kann der Anbieter ohne Probleme wieder in den Verkauf stellen.

Grundsätzlich bin ich von je her sehr skeptisch gewesen, was die Buchungen im Internet oder Telefon anbelangen. Hier hat ja auch der Gesetzgeber eine Reihe von Voraussetzungen verlangt, damit eben diese Geschäfte rechtskräftig werden.

Und in diesem Punkt stehen wir, Nils, Ihr Anwalt und ich eben in konträrer Ansicht. Das wäre jetzt dann Richtersache zu entscheiden, ob oder nicht hier ein rechtskräftiger Vertrag vorliegt, der nur unter Zahlung der 70 Prozent Stornogebühren wieder auflösbar ist.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
Seite 3 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.