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Mal angenommen ein Kunde A bucht über einen Reiseveranstalter R eine Woche Urlaub in den Alpen. Auf der Internetseite von R wird die Unterkunft beworben mit "7mal 3-Gänge Wahlmenü, 7mal Salatbuffet, 7mal Lunchpaket" sowie einige weitere, unter anderem wird ein konretes Hotel genannt "7 Übernachtungen im Hotel xxxx". In den Reiseunterlagen ist dann plötzlichnur noch von "Beispielunterkunft" die Rede. Nirgends (Papiere, Internetauftritt) findet sich eine nähere Klassifizierung der Beispielunterkunft, A geht mal von dem auf der Webseite beschriebenen aus. Die Überraschung folgt dann am Urlaubsort. In bestem Kasernenhofton wird man auf folgendes hingewiesen (vom Beherberger): kein Wahlmenü, kein Fernseher, Salatbuffet nur 3..4mal pro Woche. Das ganze hängt sogar im "Foyer" aus: "Liebe Kunden von R ! Wir weichen von der gebuchten Beispielunterkunft in folgenden Punkten ab: .... Wenn Sie trotzdem unsere Gäste sein wollen, heißen wir Sie herzlich willkommen" Die herzliche Begürßung sah dann so aus "Ah ja, da brauche ich Personalausweis und Reiseunterlagen" als Antwort auf mein freundlichen "Guten Abend, ich bin Herr A".
Das beste kommt noch: die Zimmer sind eiskalt (10 Grad draußen, nachts nahe Null), auf die Frage von A, ob man bitte die Heizung auf den Zimmern einschalten könne (auf'm Gang war's brühwarm) kam die Antwort "es ist Sommersaison, da heizen wir nicht". Die schüchtern-höfliche Frage nach einem Stück Seife wurde mit einem "wir sind doch kein 5-Sterne-Hotel" abgeschmettert.
Daraufhin packt A samt Begleitung seine Koffer und reist noch vor dem Abendessen ("Punkt 18:30, seien sie zehn Minuten vorher da") wieder ab.
Welche Fristen hat A bei Beschwerden/Forderungen an den Reiseveranstalter R einzuhalten ? Hat A Anspruch auf Erstattung seiner Kosten (Reisepreis, Anreise im eigenen PKW) ?
Die Abreise könnte ein Problem darstellen. Denn zunächst hätte man den Veranstalter anrufen müssen und von ihm Abhilfe fordern - das heißt, zumindest die versprochene Verpflegung hätte er ab dem 2. Tag regeln können (Fernseher, sofern zugesagt, wäre dann ein Reisemangel, der abzugelten gewesen wäre).
Erst bei nicht Behebung dieser Mängel in angemessener Frist wäre einem die Kündigung des Vertrages zugestanden.
Zwei Punkte noch:
a) mit wie viel Sterne war denn das Haus ausgeschrieben? --> wegen der Seife, frag ich
b) Heizung - Temperatur: hier wäre der Reisezeitpunkt und Ort noch interessant - denn davon hängt es auch ab, ob ein durchschnittlicher Reisender eine Heizung zum Reisezeitpunkt hätte erwarten dürfen oder noch nicht.
Unter der Annahme, dass die hier geschriebenen Informationen, speziell konkret genanntes Hotel mit Namen, zutreffend sind, wäre möglicherweise der Vertrag jedoch in der Tat sofort aufzulösen gewesen.
Ich kann allerdings keine konkreteren Aussagen treffen, da mir in diesem Fall zu viele Fakten bzw. Einsicht in diese fehlen.
Grundsätzlich muss man binnen vier Wochen nach Ende der gebuchten Leistung seine Forderungen beim Reiseveranstalter geltend machen.
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