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Verfasst am: 24.09.05, 11:06 Titel: Miete für Modernisierungsarbeiten am Ende des Vertrags
Ein Fall:
Ein Mieter (A) kündigt fristgerecht zum 30.11.2005, benötigt die Wohnung aber ab dem 01.10.2005, also zwei Monate früher, nicht mehr.
Ein von der Vermietergesellschaft (X) akzeptierter Nachmieter (B) (Vorvertrag bereits unterschrieben) möchte so bald wie möglich einziehen.
Die Wohnungsübergabe vom alten Mieter (A) zur Vermietergesellschaft findet am 04.10.2005 statt.
Der Nachmieter (B) darf erst ca. 2 Wochen später in die Wohnung einziehen, da in der Wohnung noch einige Modernisierungsarbeiten wie z.B. Elektroinstallation und Verlegung eines neuen Fußboden durch die Vermietergesellschaft (X) erledigt werden sollen. Dabei handelt es sich nicht um Schönheitsreparaturen. Der genau Einzugstermin bzw. Vertragsbeginn für (B) steht noch nicht fest.
Nun soll (A) die Miete für die Zeit zwischen Wohnungsübergabe und Mietvertragsbeginn des Nachmieters, also die Zeit der Modernisierungsarbeiten zahlen.
Wäre das mit dem Mietrecht vereinbar?
Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter Instandsetzungen zu dulden. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Ablauf des Mietverhältnisses. Durch die Instandsetzungsmaßnahmen kann für den Mieter ein Minderungsrecht entstehen. Die Höhe einer möglichen Minderung hängt von der Beeinträchtigung im Einzelfall ab.
Man sollte dabei nicht aus dem Auge verlieren, dass die Beeinträchtigung des Mieters nach der Rückgabe der Mietsache nicht sehr gewichtig sein dürfte. Man sollte weiter nicht aus dem Auge verlieren, dass die Mitwirkung des Vermieters beim Abschluss eines Mietvertrags mit einem Nachmieter benötigt wird.
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