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Verfasst am: 24.09.05, 16:50 Titel: Diverse Probleme bei Pauschalurlaub
Die Personen ABC wollen gemeinsam in den Urlaub fliegen. AB sind ein Ehepaar und haben ein Doppelzimmer gebucht C soll in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Der entsprechende Zuschlag wurde bezahlt. Wegen Ehestreitigkeiten lässt B den Urlaub verfallen und AC fliegen alleine. Die Reiseunterlagen für alle Personen sind auf A ausgestellt
Am Hotel angekommen wird A und C mitgeteilt das Hotel sei restlos überbucht. In der ersten nach werden sie mit einem komplett fremden Ehepaar in einem Gruppenzimmer untergebracht. Am nächsten Tag bekommen A und C ein Zimmer. C besteht auf das gebuchte Einzelzimmer welches nicht zur Verfügung gestellt wird A und C sind nur lose befreundet.
Was kann man jetzt tun?
Die gebuchte Leistung wurde ja teils gar nicht bzw sehr ungenügend erbracht
Wie hoch kann ein eventueller Schadensersatzanspruch ausfallen?
C könnte den Reisevertrag kündigen und sofortigen Rückflug verlangen, weil unzumutbar mit "fremder" Person in einem Zimmer zu sein.
Der Reisevertrag für C war ja eindeutig ein Einzelzimmer.
Kann der Verstalter keinen Rückflug anbieten, kann C "Selbsthilfe" ergreifen und eine zumutbare Ersatzunterkunft selbst suchen und buchen. Die Mehrkosten - im Rahmen! - muss der Veranstalter übernehmen, sofern Mängelrüge und Abhilfeverlangen gegenüber der Reiseleitung ausgesprochen wurden und Abhilfe nicht erfolgt oder erfolgen kann.
Darüber hinaus stellt es einen Reisemangel dar, für die bereits gemeinsam verbrachten Tage - 25 %
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