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Verfasst am: 24.09.05, 21:04 Titel: Nicht erstellte Mietnebenkostenabrechnung
Der vermieter möchte die Mietnebenkosten erhöhen, weil ein Lebenspartner die Wohnung mitbenutzt (eigene Wohnung des Partners ist vorhanden, keine Wohnsitzmeldung in besagter Wohnung). Der Mieter wohnt seit 3 Jahren in der Wohnung, hat jedoch noch niemals eine Mietnebenkostenabrechnung erhalten. Die Nebenkostenerhöhung erscheint ihm als zu hoch, und er forderte auf die Erhöhung eine Abrechnung für die vergangenen Jahre an, bevor er eine Nebenkostenerhöhung akzeptiert. Der Vermieter besteht auf der Erhöhung und weigert sich, die Abrechnungen zu erstellen mit der Begründung, die Nebenkosten gehörten ihm, zudem droht er dem Lebenspartner, der seit etwa 2 Jahren einen Schlüssel zur Wohnung besitzt (mit Wissen des Vermieters) die Wohnung nicht mehr betreten zu dürfen.
Ist es dem Mieter möglich, auf die Weigerung des Vermieters die Mietnebenkostenabrechnungen zu erstellen. die Miete zu kürzen? Ist der Vermieter berechtigt, dem Lebenspartner den Zutritt zur Wohnung zu verweigern? Falls nein, welche Massnahmen kann der Mieter ergreifen?
Es kommt drauf an ob eine Nebenkostenvorauszahlung oder pauschale vereinbart wurde. Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Bei einer Vorauszahlung kann der Mieter auf einer Abrechnung bestehen. Um was es sich handelt sollte im Mietvertrag nachzulesen sein.
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