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wie verhält es sich eigentlich, wenn gemeinsame Mieter einer Gewerbefläche, die sich getrennt haben, eine Nebenabrede eingehen, in welcher sich einer der Mieter (A) verpflichtet für alle Kosten aufzukommen?
Kann der Vermieter den anderen Mieter trotzdem belangen, auch wenn das Gewerbe auschließlich von dem Mieter (A) fortgeführt wird?
Der VM kann von jedem der Mieter das Geld verlangen (Gesamtschuldner).
Zahlt einer der anderen Mieter, kann der das Geld aufgrund der Absprache von A zurückverlangen. Er trägt damit das Risiko, dass von A kein Geld gezahlt werden kann (Insolvenzrisiko)
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