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betreuervergütung

 
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:25    Titel: betreuervergütung Antworten mit Zitat

hallo

steht mir als Betreuer eine jährliche vergütung zu, oder ist das als ehrenamt zu werten Frage
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 16:42    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

als ehrenamtlicher Betreuer erhält man pro Jahr 323 Euro. Z. B.: Betreuung vom 13.12.2004 bis 13.12.2005 es stehen 323 Euro zu.

Gruss

Andreas
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

wo wird das beantragt?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 12:49    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,


schriftlich formlos beim zuständigen Amtsgericht.

Gruss

Andreas
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung zu, wenn Sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Sind Sie das nicht, sondern handeln z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht, steht Ihnen keine Aufwandsentschädigung zu.
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