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Betreten der Wohnung durch den Vermieter

 
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Hyxos71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 12:20    Titel: Betreten der Wohnung durch den Vermieter Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Die Vermieterin erzwingt sich bei der perplexen Mieterin den Zugang zur Wohnung und verlässt auch nach wiederholter Aufforderung diese nicht.
Begründung:
Die Wohnung sei zu unordentlich, was aber objetiv betrachtet nicht zutrifft (kein Messie o.Ä.).
Die Vermieterin will von der angeblich unaufgeräumten Wohnung Bilder machen als Beweisstück und droht mit fristloser Kündigung.
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Am besten das Schloß auswechseln (aber aufheben und bei evtl. Auszug wieder einbauen).
Dann kann sich der Vermieter keinen zutritt zur Wohnung mehr verschaffen.

Und wie es in der Wohnung aussieht geht den Vermieter auch nichts an.
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Hyxos71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt's dafür vielleicht ein vergleichbares Urteil?
Mit welchen Paragraphen, anders versteht's die Dame wohl nicht, kann man ihr denn da kommen?
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was der Vermieter da macht, erfülltt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB). Wenn die Mieterin diesbezüglich Strafanzeige erstattet, kann der Vermieter deswegen bestraft werden (und gilt dann als vorbestraft!). Ggf. kann die Mieterin auch fristlos kündigen, muss dann jedoch den Hausfriedensbruch beweisen können.

Die Mieterin sollte ihrem werten Vermieter mal diesen Strafrechts-Paragraphen um die Ohren hauen!

http://lawww.de/Library/stgb/123.htm

Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von @bluestar an.

Gruß, Jade.
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

bluestar hat folgendes geschrieben::
Am besten das Schloß auswechseln (aber aufheben und bei evtl. Auszug wieder einbauen). Dann kann sich der Vermieter keinen zutritt zur Wohnung mehr verschaffen. Und wie es in der Wohnung aussieht geht den Vermieter auch nichts an.


ich habe die schilderung nicht so verstanden, als hätte die VM noch einen schlüssel ("erzwingt sich bei der perplexen mieterin"), sondern so, dass sie geklingelt hat... da hilft dann nur ein selbstbewußtes auftreten, bis hin zur drohung mit der polizei.

gruß
obehre
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Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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