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Verfasst am: 25.09.05, 12:20 Titel: Betreten der Wohnung durch den Vermieter
Folgender Fall:
Die Vermieterin erzwingt sich bei der perplexen Mieterin den Zugang zur Wohnung und verlässt auch nach wiederholter Aufforderung diese nicht.
Begründung:
Die Wohnung sei zu unordentlich, was aber objetiv betrachtet nicht zutrifft (kein Messie o.Ä.).
Die Vermieterin will von der angeblich unaufgeräumten Wohnung Bilder machen als Beweisstück und droht mit fristloser Kündigung.
Am besten das Schloß auswechseln (aber aufheben und bei evtl. Auszug wieder einbauen).
Dann kann sich der Vermieter keinen zutritt zur Wohnung mehr verschaffen.
Und wie es in der Wohnung aussieht geht den Vermieter auch nichts an.
was der Vermieter da macht, erfülltt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB). Wenn die Mieterin diesbezüglich Strafanzeige erstattet, kann der Vermieter deswegen bestraft werden (und gilt dann als vorbestraft!). Ggf. kann die Mieterin auch fristlos kündigen, muss dann jedoch den Hausfriedensbruch beweisen können.
Die Mieterin sollte ihrem werten Vermieter mal diesen Strafrechts-Paragraphen um die Ohren hauen!
Am besten das Schloß auswechseln (aber aufheben und bei evtl. Auszug wieder einbauen). Dann kann sich der Vermieter keinen zutritt zur Wohnung mehr verschaffen. Und wie es in der Wohnung aussieht geht den Vermieter auch nichts an.
ich habe die schilderung nicht so verstanden, als hätte die VM noch einen schlüssel ("erzwingt sich bei der perplexen mieterin"), sondern so, dass sie geklingelt hat... da hilft dann nur ein selbstbewußtes auftreten, bis hin zur drohung mit der polizei.
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
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