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Rückflug durch Airline storniert bei Nur-Flug-Buchung

 
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markus_i
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 13:06    Titel: Rückflug durch Airline storniert bei Nur-Flug-Buchung Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben zu zweit einen Hin- und Rückflug (3 Wochen) mit einer deutschen Airline nach Madeira gebucht.

Zuerst wurde der Abflug von D'dorf nach Frankfurt verlegt und uns ein kostenloser Mietwagen ab Haustür bis Frankfurt angeboten - soweit ok!

Wenig später erhielten wir einen neuen Anruf, in dem man uns mitteilte, dass der Rückflug mangels Nachfrage komplett entfällt. Das Reisebüro hat sich sehr bemüht und konnte uns einen Rückflug mit einer anderen Airline zu einem 2 Tage früheren Termin kostenneutral anbieten.

Uns entgehen damit 2 volle Urlaubstage. Zwar haben wir noch keine Unterkunft gebucht, aber nun müssen wir unsere Planung wieder ändern.

Ausserdem ärgere ich mich darüber, dass die Airline einen Flug einfach ersatzlos streicht, während man als Passagier praktisch keine Rücktrittsmöglichkeit hat.

Bestehen Schadenersatzansprüche gegen die Airline
a) wegen 2 entgangenen Urlaubstagen
b) wegen Mehrkosten, die durch die verkürzte Buchung von Unterkünften und Mietwagen entstehen?

Hat jemand praktische Erfahrung mit solchen Fällen? Wir werden sicher nicht für ein paar Euro vor Gericht ziehen, aber bei einer eindeutigen Rechtslage soll die Airline zahlen!

Danke,
Markus
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Flugbuchung wird ein Transportvertrag von A nach B abgeschlossen.
Diesen Vertrag hat die Fluglinie zu erfüllen, sofern es nicht aus rechtlich zulässigen Gründen, die in den AGB vereinbart wurden, eine Änderung vornehmen darf.

Schaden, der durch schuldhaften Verhalten der Fluggesellschaft entstanden ist, kann von der Fluglinie zurück verlangt werden.

Ob allerdings darunter auch Entschädigung für Urlaubstage mangels Reisevertrag zu verstehen ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Peter
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