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Verfasst am: 22.09.05, 10:15 Titel: Fachanwalt im Referendariat
Hallo!
Ich beabsichtige, während meiner Anwaltsstation im Referendariat einen Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht zu absolvieren. Dazu habe ich einige Fragen:
Frage1: Ist ein solcher Lehrgang nur mit "Uni-Wissen" im Arbeitsrecht überhaupt empfehlenswert und hat Aussichten auf Erfolg oder würden Sie von einem solchen Vorhaben kategorisch abraten im Hinblick auf die Referendariatsausbildung?
Frage 2: Für wie stark halten Sie die Verbesserungschancen bei Bewerbungen mit einem solchen Lehrgang in entsprechend arbeitsrechtlich orientierten Kanzleien?
Frage 3: Steigert ein solcher Lehrgang bereits die Höhe einer Gehaltsforderung bei der Einstellung und wenn ja, in welchem ungefähren Rahmen (ganz grobe Schätzung)?
Frage 4: Wieviel Zeit habe ich alsdann, die notwendige Anzahl an Fällen in der Praxis zu bearbeiten, sprich gilt die theoretische FA-Prüfung für immer?
Vielen Dank für alle Antworten!
Gruß
A.D. _________________ -Der Sieg liebt die Sorgfalt-
[altes röm. Sprichwort]
-!!- Sämtliche Beiträge von mir spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der Dinge wider und sind nicht mit einer Rechtsberatung vergleichbar. Dazu bin ich gar nicht in der Lage -!!-
1. Das kommt aufs Uniwissen an...
Im Endeffekt ist es eine Zeitfrage. Gegen Ende des Referedariats durchaus sinnvoll. Vielfach werden FA - Kurse in der Zeit der Wahlpflichtstation gefördert.
2.Das kommt auf die übrigen Umstände an. Jedenfalls nennenswert.
3. Keine Schätzung möglich - siehe Gesamtumstände.
4. Lernen Sie was fürs LEben dabei - surfen Sie die BRAK an und lesen Sie sich ein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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