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Widerrufsrecht

 
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reflexes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 14:37    Titel: Widerrufsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ist fogende Vereinbarungen im Immoblien-darlehensvertrag zulässig?

1. Der Darlehensnehmer stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Darlehensvertrag vollständig erfüllt wurde.
2. Der Darlehensnehmer verzichten gemäß §151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung der Bank.

Danke im voraus und ich hoffe, bald Antwort zu bekommen.
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

In wie weit es zulässig ist kann ich dir nicht sagen, aber ....
Die Widerrufsfrist bei einem Darlehen erlischt per Gesetz sowieso im Moment der Auszahlung.
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reflexes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank.
Was bedeutet " wenn der Darlehensvertrag vollständig erfüllt wurde"?
Habe ich noch 2-wochen Widerrufsrecht per Gesetz oder nicht?

elemic hat folgendes geschrieben::
In wie weit es zulässig ist kann ich dir nicht sagen, aber ....
Die Widerrufsfrist bei einem Darlehen erlischt per Gesetz sowieso im Moment der Auszahlung.
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