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Kostenlos Arbeiten in einer OHG?

 
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dimap
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 15:55    Titel: Kostenlos Arbeiten in einer OHG? Antworten mit Zitat

Hi an euch alle! Es geht um ein Riesenproblem und ich weiß echt nicht wie weiter!

Zu zweit, als junge Existenzgründer in einen OHG Vertrag geraten und alles viel zu optimistisch eingeschätzt, nun reicht der Gewinn nur für die anderen(es wurde im Vertrag ein jährlicher Festbetrag für die anderen Gesellschafter festgelegt). Der Notar hatte alles abgesiegelt, nur man hat ja leider noch nicht so viel Ahnung/Erfahrung wenn man mit einer Ich-AG noch am Start ins Berufsleben ist. Was über bleibt reicht mitlerweile mal ebenso für die Krankenversicherung! Im Vertrag verpflichtet sich jeder seine volle Arbeitskraft einzubringen und wenn nicht muß eine Aushilfskraft bezahlt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende!!! Kostenlos arbeiten für andere oder sogar für minus? Ist man als "Selbständiger" in solch einem Fall voll auf sich allein gestellt? Reden mit dem Kolegen bringt auch nichts man sei ja jetzt "Kaufmann" und: "Vertrag ist Vertrag" "sonst wird jemand eingestellt auf Deine Kosten", bzw. es wurde auch schon mit Regress gedroht! Kann man da überhaupt irgendetwas machen? Eine Privat/Beruf-Rechtsschutz greift wohl sicher nicht. Wäre für jeden Rat wahnsinnig dankbar?

Grüße
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange kannst Du/willst Du das denn durchhalten?
Entweder gibt es eine Einigung mit dem Kollegen über die Gwinnverteilung oder Du suchst Dir einen anderen Job - was denn sonst?
Da hat Dich jemand voll übern Tisch gezogen, was?
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dimap
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wollen auch sofort da raus, schon genug Schaden entstanden!!!

Habe einwenig gelesen und denke es könnte sich evtl. um eine fehlerhafte Gesellschaft, wegen Überforteilung eines Gesellschafters §138 BGB? Nur wie kommt man da raus? Einfach fristlos Kündigen oder erst eine Gesellschafterversammlung einberufen(eine Einigung ist aussichtslos) oder lieber doch zum Anwalt?
Kennt jemand evtl. diverse gute Beratung vielleicht für Existenzgründer?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

dimap hat folgendes geschrieben::
oder lieber doch zum Anwalt?

Das wäre wohl das Beste.
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Servicer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

dimap hat folgendes geschrieben::
Wollen auch sofort da raus, schon genug Schaden entstanden!!!

Habe einwenig gelesen und denke es könnte sich evtl. um eine fehlerhafte Gesellschaft, wegen Überforteilung eines Gesellschafters §138 BGB? Nur wie kommt man da raus? Einfach fristlos Kündigen oder erst eine Gesellschafterversammlung einberufen(eine Einigung ist aussichtslos) oder lieber doch zum Anwalt?
Kennt jemand evtl. diverse gute Beratung vielleicht für Existenzgründer?


fehlerhafte gesellschaft hilft nicht. die OHG ist in Vollzug gesetzt worden, d. h. sie hat ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. ab geschäftsaufnahme kann allenfalls aus wichtigem grund gekündigt werden. ob § 138 BGB ihnen hilft, ist daher zweifelhaft. man müsste sich aber die gesamtumstände ansehen. wenn sie wollen, können sie mir eine pn schicken.
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