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Ich bin leider wegen einem Sportunfalls längere Zeit Arbeitsunfähig.
In meinem Arbeitsvertrag sind folgende Regelungen:
Schichtbetrieb
Stundenlohn : X
Stundenanzahl\Woche : 38,5
ich beziehe eine Leistungsvariable Prämie\h zum Stundenlohn,
Mehrarbeitsstunden( wochenenda.) kommen nicht zur Auszahlung, lediglich die Prämie.
Folgendes Problem, die Krankenkassen haben zwei Stufen von entgeldzahlung,
- Bezahlung nach Stunden
- Festgehalt
Zu welcher Rubrik gehört nun mein Arbeitsvertrag?
Meine Versichrung grupierte mich beim festgehalt und nahm 90 % vom meinem letzten Netto einkommen abbz. einmaliger zahlung (urlaubsentgeld)
= (urlaubsentgeld) : 12 Monate
+ 90 % vom Netto = Krankengeldfortzahlung
Das kann doch wohl wirklich nicht sein?! Müssten die sich nicht mind. die letzten 12 Monate anschauen? mein Gehalt schwankt von Monat zu Monat um bis zu 700 € durch schichtzulage. und Prämie.
schließlich ändern sich ja meine beiträge zur gesetzlichen KV monatlich auch.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw, einige gute tipps geben
Sofern Sie ein schwankendes Einkommen durch zum Beispiel Überstunden haben, wird bei der Krankengeldzahlung der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen, wenn in jedem dieser 3 Monate Überstunden angefallen sind.
Ich verstehe jetzt gerade leider nicht, was dies für eine Prämie sein soll, weshalb ich Ihnen keine abschließende Antwort geben kann.
Zudem müsste man ja auch wissen, ob die Prämie in den letzten 3 Monaten vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit fällig wurde.
Zudem kann die Krankenkasse natürlich auch nur das Berechnen, was ihr Ihr Arbeitgeber mitteilt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Krankengeldberechnung falsch ist, haben Sie innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Krankengeldberechnung einzulegen.
Die Prämie wird täglich anhand von leistung errechnet.
Bzw. wochenendarbeit, die stunden (fester stundenlohn wird nicht ausgezahlt)
sondern gehen auf das freizeitkonto.
können somit also abgefeiert werden, es kommt lädiglich zur auszahlung der stundenprämie + zuschläge für feiertag\wochenende\schicht
ich bin der Auffassung da sich mein Gehalt varieirt von monat zu monat von 1 - 1000 € durch was auch immer, sich dadurch meine beiträge in die kasse ja somit auch immer ändern, kann man jetzt nicht sagen, den letzten monat,90% vom netto + Jahressonderzahlung und ende. Wenn ich jeden Monat dasselbe einzahle bzw. abgezogen wird, würde es mir ja einleuchten aber so? Vorallem müssen das doch die Kassen selber sehen was ich im Monat bezahlen bzw. das da von monat zu monat welten zwischen liegen
Ich habe jetzt gerade mal mein Gesetzbuch bzw. die Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen dazugenommen. Hier steht im Gemeinsamen Rundschreiben vom 12. Mai 1987 unter Titel I.1.2.3.1 Absatz 3:
Zitat:
Bei Versicherten deren Arbeitsentgelt nicht nach Monaten bemessen, sondern von der Arbeitsleistung (zum Beispiel Akkord, Provision) abhängig ist, wird wegen des dadurch schwankenden Arbeitsverdienstes der Bemessungszeitraum verlängert. In diesen Fällen wird ein Bemessungszeitraum von 3 Entgeltabrechnungszeiträumen von mindestens je 4 Wochen - bei monatlicher Entgeltabrechnung 3 Monate - zugrunde gelegt.
Wenn ich es demnach jetzt richtig verstanden habe, müsste sich Ihr Krankengeld aus Ihrem Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit berechnen.
Edit:
Zitat:
Vorallem müssen das doch die Kassen selber sehen was ich im Monat bezahlen bzw. das da von monat zu monat welten zwischen liegen
Nein, dies ist nicht so. Da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben für alle Arbeitnehmer zusammen mit der Krankenkasse abrechnet, sieht die Krankenkasse erst im 1. Quartal des Folgejahres, was Sie letztes Jahr insgesamt verdient haben.
Was Sie monatlich verdient haben, sieht die Krankenkasse nicht.
Dann bedanke ich mich schon mal im Vorfeld und haben ziemlich schnell Licht ins Dunkel geführt. Da nur wie oben schon erwähnt, nur der letzte Monat berechnet wurde. Finde es dann aber weder vom Arbeitgeber noch von der TKK fair, das ich A) die ganze Rennerei mit Bestätigungsschreiben usw. habe und dazu meine Krankheit obendrein. Ich alles doppelt und dreifach kontrollieren muss. Ich fühle mich von der Kasse alleine gelassen und bin enttäuscht über eine jahrelange Mitgliedschaft bei der TKK. Mindestens mein AG hätte auf den Sachverhalt hinweisen müssen, über den schwankenden Verdienst.
tja heute hat sich meine Versicherung bei mir gemeldet und mir gesagt, dass ich ganz klar nach Stunden bezahlt werde,
somit so sagte sie mir, wäre nur der letzte brutto\Netto verdienst zu berechnen...
also entweder habe ich jetzt total ein an der Waffel und habe wirklich nichts verstanden.
Also nochmal in kurz : ich werde nach Stunden bezahlt, habe somit von monat zu monat einen unterschiedlichen verdienst und es wurde Nur der "letzte Monat" vor der AU berechnet.
Also wenn ich das Rundschreiben jetzt richtig verstanden habe, müssten die letzten drei Monate mind. je 4 wochen gerechnet werden und somit ist ie Gewinn ++ rechnung der TKK falsch, oder lieg ich falsch?
Wenn sich Ihr Arbeitsentgelt nach Stunden berechnet, wird Ihr Arbeitsentgelt durch die im Entgeltabrechungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden geteilt. Es kommt dann ein durchschnittlicher Stundenlohn heraus.
Dieser Stundenlohn wird dann mit der vertraglichen Stundenanzahl multipliziert, um das Regelentgelt berechnen zu können.
Der von mir gepostete Ausschnitt aus dem Rundschreiben kommt dann nicht zum Tragen, weil Sie dann ja keine Provisionen etc. erhalten.
Bei einem Studenlöhner können jedoch noch ggf. geleistete Mehrarbeitsstunden (sofern sie in jedem Monat anfallen) berücksichtigt werden. In diesem Fall müsste der Stundendurchschnitt der letzten 3 Monate genommen werden.
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