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Nochmals eine Frage, in einem Mietvertrag wird handschriftlich hinzugefügt, dass bei Auszug - unabhängig von der Mietdauer - der Terracottaboden mit einer Industriemaschine und Naturwachs zu bearbeiten ist.
Der Boden ist in einwandfreiem Zustand und wurde immer mit Spezialmittel gewischt, hat keine Macken usw. Bei Einzug erfolgte diese Behandlung durch den Vermieter (am Tag des Einzugs) und daraufhin war der Boden 4 Wochen lang klebrig.
Ist das ähnlich wie bei Parkett usw., dass eine derartige Bodenbearbeitung nicht auf den Mieter abgewälzt werden kann? Zudem es sich als sehr schwierig gestaltet, eine solche Maschine zu leihen bzw. zu transportieren...
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