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Zeugenaussageverweigerungsrecht

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 02:25    Titel: Zeugenaussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Gibt es sowas in Deutschland, dass ein Zeuge (im Zeugenstand vor Gericht) die Aussage komplett verweigern darf, obwohl er genaue Angaben dazu machen könnte ?
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Türlich...?

Ich bin keine Juristin, aber das sind so Sachen, von denen ich denke, die sollte jeder Mensch wissen, der wählen darf...

Es gibt ein Aussageverweigerungsrecht. Zum einen, wenn man sich selbst damit belasten würde, zum anderen, wenn der Beklagte ein naher Verwandter (Vater, Mutter, Geschwister, Kind) oder der eigene Ehepartner ist. Verlobt gehört soweit ich weiß auch noch dazu.

Wie es bei Großeltern und Enkeln ist, weiß ich nicht.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gut des mit Verwanten und Ehepartnern is ja klar, aber wenn ich gegen meinen Kumpel zum Beispiel aussagen müsste, hab ich dann auch dieses verweigerungsrecht ? was droht mir da wenn ich nichts aussage ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

§ 70 StPO

(1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 10:02    Titel: Re: Zeugenaussageverweigerungsrecht Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Gibt es sowas in Deutschland, dass ein Zeuge (im Zeugenstand vor Gericht) die Aussage komplett verweigern darf, obwohl er genaue Angaben dazu machen könnte ?


Ich vermag einen Zusammenhang zum Anwaltlichen Berufsrecht, das hier alleine Gegegnstand der Diskussion ist, nicht zu erkennen.
Die Frage sollte daher hier nicht weiter vertieft werden.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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