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wir haben eine Wohnung mit komplett eingerichteter Einbauküche gemietet. Der Mietvertrag ist Hamburger Standard. Es gibt lediglich eine Zusatzvereinbarung mit folgendem Inhalt: Die bauseitig vorhandene Kücheneinrichtung, bestehend aus ... Geschirrspüler ... ist pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu erneuern.
Der Geschirrspüler hat nun altersbedingt (= keine Beschädigung!) seinen Geist aufgegeben und der Vermieter weigert sich, ihn zu erssetzen. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
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